175

Die Kinder sind an sich Freie, und das Leben ist das unmittelbare Dasein nur dieser Freiheit, sie gehören daher weder anderen noch den Eltern als Sachen an. Ihre Erziehung hat die in Rücksicht auf das Familienverhältnis positive Bestimmung, daß die Sittlichkeit in ihnen zur unmittelbaren, noch gegensatzlosen Empfindung gebracht [werde] und das Gemüt darin, als dem Grunde des sittlichen Lebens, in Liebe, Zutrauen und Gehorsam sein erstes Leben gelebt habe, – dann aber die in Rücksicht auf dasselbe Verhältnis negative Bestimmung, die Kinder aus der natürlichen Unmittelbarkeit, in der sie sich ursprünglich befinden, zur Selbständigkeit und freien Persönlichkeit und damit zur Fähigkeit, 7/327 aus der natürlichen Einheit der Familie zu treten, zu erheben.

Kommentare

2 Antworten zu „175“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Als Kind muß der Mensch im Kreise der Liebe und des Zutrauens bei den Eltern gewesen sein, und das Vernünftige muß als seine eigenste Subjektivität in ihm erscheinen. Vorzüglich ist in der ersten Zeit die Erziehung der Mutter wichtig, denn die Sittlichkeit muß als Empfindung in das Kind gepflanzt worden sein. Es ist zu bemerken, daß im ganzen die Kinder die Eltern weniger lieben als die Eltern die Kinder, denn sie gehen der Selbständigkeit entgegen und erstarken, haben also die Eltern hinter sich, während die Eltern in ihnen die objektive Gegenständlichkeit ihrer Verbindung besitzen.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    – daß die Kinder die Liebe der Eltern genossen, in ihr gelebt haben – schlechten Eltern die Kinder wegnehmen, um sie besser zu erziehen, dem Verderben – Aber die Liebe der Eltern zu den Kindern ist nur eine – natürliches Band – natürliche Einheit – Kind trinkt an der Mutter Brust – empfängt alles von ihnen, ohne Dank, ohne Bewußtsein – Diese Einheit mit Menschen so empfunden – d. i. in der Subjektivität als dieser gelebt, Gewohnheit – Empfindung der Liebe, – diese Einigkeit mit den Menschen zur Natur gemacht – Sittliche Elemente in das Subjekt gelegt, in ihm als Diesem Wurzeln fassend –
    Strenges Recht – und Pflicht – Subjekt zur Persönlichkeit
    – Freiheit – und Bürger des Staats.

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