374 Das Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft hat das Recht, im Gericht zu stehen, sowie die Pflicht, sich vor Gericht zu stellen und sein streitiges Recht nur von dem Gericht zu nehmen.
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Kommentare
Eine Antwort zu „221“
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Weil jedes Individuum das Recht hat, im Gericht zu stehen, muß es auch die Gesetze kennen, denn sonst würde ihm diese Befugnis nichts helfen. Aber das Individuum hat auch die Pflicht, sich vor Gericht zu stellen. Im Feudalzustande stellte oft der Mächtige sich nicht, forderte das Gericht heraus und behandelte es als ein Unrecht des Gerichts, den Mächtigen vor sich zu fordern. Dies sind aber Zustände, die dem, was ein Gericht sein soll, widersprechen. In der neueren Zeit muß der Fürst in Privatsachen die Gerichte über sich erkennen, und gewöhnlich gehen in freien Staaten die Prozesse desselben verloren.
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