72

Zweiter Abschnitt. Der Vertrag

Das Eigentum, von dem die Seite des Daseins oder der Äußerlichkeit nicht mehr nur eine Sache ist, sondern das Moment eines (und hiermit anderen) Willens in sich enthält, kommt durch den Vertrag zustande – als den Prozeß, in welchem der Widerspruch, daß Ich für mich seiender, den anderen Willen ausschließender Eigentümer insofern bin und bleibe, als Ich in einem mit dem anderen identischen Willen aufhöre, Eigentümer zu sein, sich darstellt und vermittelt.


Kommentare

Ein Kommentar zu „72“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Diese Einheit zweier sich anerkennender als freier – erhält selbst Dasein, – Prozeß – Anerkennung ist nur diese abstrakte Einheit – Erwerben, Besitznehmen – innerhalb und vermöge dieses Anerkennens. Anerkennen für sich formell.
    Formell, äußere Vorstellung –
    Erwerb einer Sache, die einem andern freien Willen angehört – So bestimmt hat der Vertrag das Interesse, daß Ich Etwas besitze; – dies das Interesse der Besonderheit –
    Vernunftinteresse: α) daß ich Eigentümer bin und bleibe – β) daß mein Dasein, als Eigentum, Objektivität – das freie Selbstbewußtsein eines Andern sei –
    – mein Wille als daseiend, d. i. als Allgemeines

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