Kategorie: Paragraph
-
66
Unveräußerlich sind daher diejenigen Güter oder vielmehr substantiellen Bestimmungen, sowie das Recht an sie unverjährbar, welche meine eigenste Person und das allgemeine Wesen meines Selbstbewußtseins ausmachen, wie meine Persönlichkeit überhaupt, meine allgemeine Willensfreiheit, Sittlichkeit, Religion. Daß das, was der Geist seinem Begriffe nach oder an sich ist, auch im Dasein und für sich sei (somit…