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Die Äußerung des Willens als subjektiven oder moralischen ist Handlung. Die Handlung enthält die aufgezeigten Bestimmungen, α) von mir in ihrer Äußerlichkeit als die meinige gewußt zu werden, β) die wesentliche Beziehung auf den Begriff als ein Sollen und γ) auf den Willen anderer zu sein.

The externalisation of the subjective or moral will is action.
Action implies the determinate characteristics here indicated:
[a] in its externality it must be known to me as
my action;
[b] it must bear essentially on the concept as an ‘ought’ [see §131];
[c] it must have an essential bearing on the will of others.

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