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Das Recht des subjektiven Willens ist, daß das, was er als gültig anerkennen soll, von ihm als gut eingesehen werde und daß ihm eine Handlung, als der in die äußerliche Objektivität tretende Zweck, nach seiner Kenntnis von ihrem Werte, den sie in dieser Objektivität hat, als rechtlich oder unrechtlich, gut oder böse, gesetzlich oder ungesetzlich zugerechnet werde.

The right of the subjective will is that whatever it is to recognise
as valid shall be seen by it as good, and that an action, as its aim
entering upon external objectivity, shall be imputed to it as right or
wrong, good or evil, legal or illegal, in accordance with its
knowledge of
the worth which the action has in this objectivity.

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