132

Das Recht des subjektiven Willens ist, daß das, was er als gültig anerkennen soll, von ihm als gut eingesehen werde und daß ihm eine Handlung, als der in die äußerliche Objektivität tretende Zweck, nach seiner Kenntnis von ihrem Werte, den sie in dieser Objektivität hat, als rechtlich oder unrechtlich, gut oder böse, gesetzlich oder ungesetzlich zugerechnet werde.

The right of the subjective will is that whatever it is to recognise
as valid shall be seen by it as good, and that an action, as its aim
entering upon external objectivity, shall be imputed to it as right or
wrong, good or evil, legal or illegal, in accordance with its
knowledge of
the worth which the action has in this objectivity.

Kommentare

Eine Antwort zu „132“

  1. Avatar von Hegel
    Hegel

    [zu § 132]
    Verhältnis. α) Wissen – Gutes – als bestimmt, vorhanden, gegeben. Das Gute als feststehend. – Formell – Vorausgesetzt, als an und für sich bestimmt – Ewige Gesetze der Götter – ungeschriebenes Recht – Staatsgesetze
    Dritte Zurechnungsfähigkeit – Hängen alle vom Wissen ab – wie die Wirklichkeit für mich – im Wissen, Bewußtsein ist – theoretisch – (sonst nur Tier) – nicht wie ich fühle – sondern weiß – Freiheit, Subjektivität im Wissen –
    mein Interesse aber, wie beschaffen – Rückkehr zur Freiheit, zum Begriff.
    a) Das Gute soll subjektiv, mein Wissen sein – Denn das Gute ist eben dies, die Subjektivität als solche in sich, an ihr sein Dasein zu haben – Ich bin Denkendes – frei – in dem an und für sich Seienden soll ich bei mir sein – Überzeugung so Form das Subjektive – Gute an und für sich – es die substantielle Grundlage. Dies Formelle isoliert, ist der Standpunkt der Einsicht für sich, s. folg. Seite [§ 135].
    α) Einsicht an Ansehen des formalen Rechts ganz äußerlich – Recht – Zwangsrecht – ist geboten oder verboten – gesetzt als gut – Später Natur der Gesetze
    β) moralisch – ist mein Inhalt – ist Pflicht Besonderes

    [zu § 132 Anm.]
    Wissen als an sich – Anerkennung überhaupt – das Übrige gehört der Zufälligkeit des Subjekts an – Glauben. Zuerst gegen Meinungen, jeder seine besondere Einsicht, Überzeugung – Einheit, Zusammenhalt, ein fremder Wille, fremdes Gutes – ja Gewalt –
    Ich kann irren, aber die Gesetze, Regenten auch –
    Recht des Subjekts zur Einsicht, Überzeugung – ist formell, einseitig – Es kann etwas sehr wahr sein und doch von einem Individuum nicht eingesehen werden. Man betrachtet Recht der subjektiven Einsicht als ein Unendliches, absolutes, wovon es allein abhängen soll, ob Ich zu etwas verpflichtet sei oder nicht, – d. h. nicht bloß äußerlich, sondern innerlich – Nun muß α) die Möglichkeit des Irrtums eingeräumt werden – und es ergibt sich bald, daß der eine so, der andere anders überzeugt ist. – Also Zufälligkeit der Einsicht und der Überzeugung, und doch soll für mich – weil für mich – dies Zufällige das Letzte sein – Ich selbst so ein Zufälliges, das auf seiner Zufälligkeit beharrt. Das Gute, die Gründe selbst, ist aber dasjenige, worin die Zufälligkeit verschwunden sein soll, – ein Allgemeines.
    Einsicht, Überzeugung – jenes Beharren als ein Zufälliges wegzuräumen – geht das Besondere ins Allgemeine zu erheben, die Bildung, an; – Eitelkeit, Hochmut, sonstige Sinnesweise – will sich nicht überzeugen lassen, zur Einsicht gebracht werden – es ist das Sublimste, Schmeichelhafteste – ich brauche nur meiner Einsicht zu folgen –

    Bildung, oft ganz von vorne anfangen, durch Zucht, lernen und gewöhnt werden, seine Einsicht für ein Zufälliges, das nicht gilt, nicht ausgeht, zu nehmen – der räsonierende Verstand ist unbezwinglich – oder Eigensinn: Ich sehe es eben nicht ein – Die Idee, die jener Zucht zugrunde liegt, ist das Gute selbst, – die Idee, daß das Rechte ist, gilt. Meine von allem, was gilt, abweichende oder noch nicht dahingekommene Überzeugung ist nur eine Autorität – subjektives Beruhen auf Gründen, – die anderen, Staat, Welt auch Autorität, ungeheure Autorität – es ist nur meine Autorität, die ich jener entgegensetze. Die Empfindung des Höheren solcher Autorität gegen meine – ist Ehrfurcht, Achtung überhaupt – diese verschwindet gegen jene Subjektivität, – Scheu vor dem Allgemeinen, Furcht für seine Besonderheit.
    Was ist das Heilige? – was die Menschen zusammenhält, wär es auch nur leicht, wie die Binse den Kranz – was das Heiligste? was auf ewig die Geister einig und einiger macht* – wirklich substantielles Band – worin eben jene sich isolierende Subjektivität, die ich mir erhalten will, untergegangen und absolut befriedigt ist – so unendlich mächtig in sich, daß Ich selbst ganz darin bin.

    Leere Vorstellung, ich hänge nur von meiner Überzeugung und Einsicht – als einem Besonderen – ab. Jene Gründe, Vorstellungen sind, näher besehen, selbst als aus dem allgemeinen Strome der Vorstellung geschöpft, und wenn sie in der Tat so außer dem allgemein Gültigen liegen, sind sie aus dem Auskehricht, den ganz obenauf schwimmenden Schlacken und Schäumen abgeschöpft, ein Kind der Zeit, und zwar der oberflächlichsten Gestalt derselben. – Ohnehin, was noch positiv, substantiell in und an mir ist, gehört, denke ich selbst, diesem substantiellen Zusammenhange, dem Heiligen. Völlige rohe, gemeine Bewußtlosigkeit über das, was ich bin, was mein Überzeugtsein, Gründe, Einsicht und dergleichen ist.
    Recht des subjektiven Willens, daß er weiß, gewußt hat – hat wissen können, – daß etwas gut oder nicht gut – gesetzlich oder nicht recht usf. ist – Hier ist ganz unbestimmt gelassen, von welcher Art und Weise dies Wissen ist – Fordere ich – auf dem Standpunkte der Reflexion -, daß ich aus Gründen überzeugt sei, die Einsicht habe, – so ist das meine Sache, die mir überlassen ist – denn ich stelle mich damit auf den partikulären Standpunkt. Zu wünschen kann es sein, daß die Menschen die Gründe, tiefere Quelle des Rechtes kennen – dies ist objektiv nicht notwendig. Zutrauen, Glauben, gesunde Vernunft, Sitte ist die allgemeine objektive Weise der Begründung.

    *: Hier und später spielt Hegel auf Goethes Distichen 76 und 77 aus den “Jahreszeiten” an:
    Was ist heilig? Das ist’s, was viele Seelen zusammen
    Bindet; bänd es auch nur leicht, wie die Binse den Kranz.
    Was ist das Heiligste? Das, was heut und ewig die Geister,
    Tiefer und tiefer gefühlt, immer nur einiger macht.

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