134

Weil das Handeln für sich einen besonderen Inhalt und bestimmten Zweck erfordert, das Abstraktum der Pflicht aber noch keinen solchen enthält, so entsteht die Frage: was ist Pflicht? Für diese Bestimmung ist zunächst noch nichts vorhanden als dies: Recht zu tun und für das Wohl, sein eigenes Wohl und das Wohl in allgemeiner Bestimmung, das Wohl anderer, zu sorgen (s. § 119).

Because every action explicitly calls for a particular content and a
specific end, while duty as an abstraction entails nothing of the kind,
the question arises: what is my duty? As an answer nothing is so far
available except: (a) to do the right, and (b) to strive after welfare,
one’s own welfare, and welfare in universal terms, the welfare of
others (see §119).

Kommentare

2 Antworten zu „134“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Es ist dies dieselbige Frage, die an Jesus gerichtet wurde, als man von ihm wissen wollte, was getan werden solle, das ewige Leben zu erlangen; denn das Allgemeine des Guten, das Abstrakte, ist als Abstraktes nicht zu vollbringen, es muß dazu noch die Bestimmung der Besonderheit erhalten.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    α) Formelles Verhältnis – des Wissens – das Gute hier als unmittelbar Gegenstand –
    β) Inhalt – Besonderheit – Reflexion – das Gute nicht nur gegeben – von Willen gesetzt – keine äußerlichen Dinge, wie Naturdinge, – vom Willen gesetzt, Subjekt, Pflichten vom wesentlichen Willen, – dieser mein Wille – der wesentliche Wille selbst – werden ewig gesetzte, und es ist die Frage nicht, wer das Setzende ist – nur Form (gleichgültig wer), sondern eben das Prinzip: der Bestimmung im wesentlichen Willen. Hier Besonderes, aber in der abstrakten Allgemeinheit des Guten oder der Pflicht um der Pflicht willen – nur das Prädikat des Guten – ist, wodurch es gut ist, – das Allgemeine, Schöne bei Plato – Besonderes verglichen mit Allgemeinem – noch nicht die Besonderheit, die an ihr selbst allgemein ist.
    γ) Bestimmungen des Guten – d. i. die Frage nach der Besonderheit – unmöglich nach der Voraussetzung der abstrakten Wesentlichkeit.
    Diese beiden Bestimmungen schon oben in ihrer Dialektik erwähnt – Recht, wodurch das Wohl zugrunde [geht, ist] ein Unrecht – Wohl – Heteronomie – gegen reine Pflicht – besondere Sache – Eudämonie
    Recht – formell – moralische Pflicht betrifft Gesinnung – Reflexion in sich – setzt einen weiteren Standpunkt voraus als unmittelbare Persönlichkeit –

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