134

Weil das Handeln für sich einen besonderen Inhalt und bestimmten Zweck erfordert, das Abstraktum der Pflicht aber noch keinen solchen enthält, so entsteht die Frage: was ist Pflicht? Für diese Bestimmung ist zunächst noch nichts vorhanden als dies: Recht zu tun und für das Wohl, sein eigenes Wohl und das Wohl in allgemeiner Bestimmung, das Wohl anderer, zu sorgen (s. § 119).

Because every action explicitly calls for a particular content and a
specific end, while duty as an abstraction entails nothing of the kind,
the question arises: what is my duty? As an answer nothing is so far
available except: (a) to do the right, and (b) to strive after welfare,
one’s own welfare, and welfare in universal terms, the welfare of
others (see §119).

Kommentare

Eine Antwort zu „134“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Es ist dies dieselbige Frage, die an Jesus gerichtet wurde, als man von ihm wissen wollte, was getan werden solle, das ewige Leben zu erlangen; denn das Allgemeine des Guten, das Abstrakte, ist als Abstraktes nicht zu vollbringen, es muß dazu noch die Bestimmung der Besonderheit erhalten.

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