331

Das Volk als Staat ist der Geist in seiner substantiellen Vernünftigkeit und unmittelbaren Wirklichkeit, daher die absolute Macht auf Erden; ein Staat ist folglich gegen den anderen in souveräner Selbstständigkeit. Als solcher für den anderen zu sein, d. i. von ihm anerkannt zu sein, ist seine erste absolute Berechtigung. Aber diese Berechtigung ist zugleich nur formell und die Forderung dieser Anerkennung des Staats, bloß weil er ein solcher sei, abstrakt; ob er ein so an und für sich Seiendes in der Tat sei, kommt auf seinen Inhalt, Verfassung, Zustand an, und die Anerkennung, als eine Identität beider enthaltend, beruht ebenso auf der Ansicht und dem Willen des anderen.

Sowenig der Einzelne eine wirkliche Person ist ohne Relation zu anderen Personen (§ 71 u. sonst), so wenig ist der Staat ein wirkliches Individuum ohne Verhältnis zu anderen Staaten (§ 322). Die Legitimität eines Staats und näher, insofern er nach außen gekehrt ist, seiner fürstlichen Gewalt ist einerseits ein Verhältnis, das sich ganz nach innen bezieht (ein Staat soll sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen mischen), – andererseits muss sie ebenso wesentlich durch die Anerkennung der anderen Staaten vervollständigt werden. Aber diese Anerkennung fordert eine Garantie, dass er die anderen, die ihn anerkennen sollen, gleichfalls anerkenne, d. i. sie in ihrer Selbstständigkeit respektieren werde, und somit kann es ihnen nicht gleichgültig sein, was in seinem Innern vorgeht. – Bei einem nomadischen Volke z. B., überhaupt bei einem solchen, das auf einer niederen Stufe der Kultur steht, tritt sogar die Frage ein, inwiefern es als ein Staat betrachtet werden könne. Der religiöse Gesichtspunkt (ehemals bei dem jüdischen Volke, den mohammedanischen Völkern) kann noch eine höhere Entgegensetzung enthalten, welche die allgemeine Identität, die zur Anerkennung gehört, nicht zulässt.

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Kommentare

3 Kommentare zu „331“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Wenn Napoleon vor dem Frieden von Campoformio sagte: „Die französische Republik bedarf keiner Anerkennung, sowenig wie die Sonne anerkannt zu werden braucht“, so liegt in diesen Worten weiter nichts als eben die Stärke der Existenz, die schon die Gewähr der Anerkennung mit sich führt, ohne daß sie ausgesprochen wurde.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Übergang der Souveränität nach innen in die Souveränität nach außen — das Fürsichsein des Staates hat Wirklichkeit nur als Sein für anderes, als Anerkanntsein, dessen Allgemeinheit zunächst bloß formell ist.

    Der Paragraph vollzieht für den Staat denselben Schritt, den § 71 für die Person getan hat: Etwas ist wirklich selbständig nur, indem es zugleich für ein anderes ist. Der nach innen souveräne Staat erhält seine Wirklichkeit nach außen erst dadurch, dass andere Staaten ihn als selbständigen gelten lassen. Hegel trennt dabei sofort zwei Ebenen: Die bloße Forderung, anerkannt zu werden, weil man Staat sei, nennt er abstrakt, weil sie vom Inhalt absieht — sie behauptet nur die leere Form der Staatlichkeit. Ob ein Staat das, was er von sich behauptet, in der Tat ist, entscheidet sich an Verfassung und Zustand; und weil die Anerkennung ein Verhältnis zwischen zweien ist, hängt sie ebenso am Urteil des anderen und bleibt insoweit zufällig. In der Anmerkung zieht Hegel daraus eine Schwelle: Bei einem nomadischen Volke und überhaupt bei einem, das auf einer niederen Stufe der Kultur steht, trete sogar die Frage ein, „inwiefern es als ein Staat betrachtet werden könne“, und der religiöse Gesichtspunkt könne eine Entgegensetzung enthalten, welche die zur Anerkennung gehörige allgemeine Identität nicht zulässt — an diese Schwelle knüpfen §§ 349 ff. an.

  3. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 331: Die Anerkennung

    Worum es geht: Anerkannt zu sein ist die erste absolute Berechtigung eines Staates. Aber sie ist nur formell, und die bloße Forderung danach — er sei ja ein Staat — ist abstrakt. Wir zeigen, warum die Anerkennung auch vom anderen abhängt und warum es ihm nicht gleichgültig sein kann, was im Inneren vorgeht.

    Das Volk als Staat ist der Geist in seiner substantiellen Vernünftigkeit und unmittelbaren Wirklichkeit, daher die absolute Macht auf Erden. Ein Staat ist folglich gegen den anderen in souveräner Selbständigkeit.

    Als solcher für den anderen zu sein, das heißt von ihm anerkannt zu sein, ist seine erste absolute Berechtigung.

    Aber diese Berechtigung ist zugleich nur formell, und die Forderung dieser Anerkennung — bloß weil er ein Staat sei — ist abstrakt. Ob er ein so an und für sich Seiendes in der Tat sei, kommt auf seinen Inhalt an, auf Verfassung und Zustand. Und die Anerkennung beruht, da sie eine Identität beider enthält, ebenso auf der Ansicht und dem Willen des anderen.

    Wichtige Anmerkung: So wenig der Einzelne eine wirkliche Person ist ohne Beziehung zu anderen Personen (vgl. § 71 und sonst), so wenig ist der Staat ein wirkliches Individuum ohne Verhältnis zu anderen Staaten (vgl. § 322).

    Die Legitimität eines Staates — und näher, insofern er nach außen gekehrt ist, die seiner fürstlichen Gewalt — ist einerseits ein Verhältnis, das sich ganz nach innen bezieht: Ein Staat soll sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen mischen.

    Andererseits muss sie ebenso wesentlich durch die Anerkennung der anderen Staaten vervollständigt werden. Aber diese Anerkennung fordert eine Garantie: dass er die anderen, die ihn anerkennen sollen, gleichfalls anerkenne, das heißt sie in ihrer Selbständigkeit respektieren werde. Und somit kann es ihnen nicht gleichgültig sein, was in seinem Inneren vorgeht.

    Bei einem nomadischen Volk zum Beispiel, überhaupt bei einem solchen, das auf einer niederen Stufe der Kultur steht, tritt sogar die Frage ein, inwiefern es als ein Staat betrachtet werden könne. Der religiöse Gesichtspunkt — ehemals beim jüdischen Volk, bei den mohammedanischen Völkern — kann noch eine höhere Entgegensetzung enthalten, die die allgemeine Identität nicht zulässt, die zur Anerkennung gehört.

    Aus der Vorlesung: Napoleon sagte vor dem Frieden von Campoformio: „Die französische Republik bedarf keiner Anerkennung, so wenig wie die Sonne anerkannt zu werden braucht.“ In diesen Worten liegt weiter nichts als eben die Stärke der Existenz, die die Gewähr der Anerkennung schon mit sich führt, ohne dass sie ausgesprochen wurde.

    Zusammenfassung: Anerkannt zu sein ist das erste Recht eines Staates — aber es ist ein formelles, und es hängt am Willen des anderen. Denn die Anerkennung fordert die Gewähr der Gegenseitigkeit; darum kann den anderen Staaten nicht gleichgültig sein, was im Inneren vorgeht, so sehr sie sich nicht einmischen sollen. Der nächste Paragraph behandelt die Verträge zwischen den Staaten.

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