58

γ) Die für sich nicht wirkliche, sondern meinen Willen nur vorstellende Besitznahme ist ein Zeichen an der Sache, dessen Bedeutung sein soll, daß Ich meinen Willen in sie gelegt habe. Diese Besitznahme ist nach dem gegenständlichen Umfang und der Bedeutung sehr unbestimmt.

[c] The mode of taking possession which in itself is not actual but
is only
representative of my will is to mark the thing, and the meaning
of the mark is supposed to be that I have put my will into the thing.
In its objective scope and its meaning, this mode of taking possession
is very indeterminate.


Kommentare

2 Antworten zu „58“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Die Besitznahme durch die Bezeichnung ist die vollkommenste von allen, denn auch die übrigen Arten haben mehr oder minder die Wirkung des Zeichens an sich. Wenn ich eine Sache ergreife oder formiere, so ist die letzte Bedeutung ebenfalls ein Zeichen, und zwar für andere, um diese auszuschließen und um zu zeigen, daß ich meinen Willen in die Sache gelegt habe. Der Begriff des Zeichens ist nämlich, daß die Sache nicht gilt als das, was sie ist, sondern als das, was sie bedeuten soll. Die Kokarde bedeutet z. B. das Bürgersein in einem Staate, obgleich die Farbe mit der Nation keinen Zusammenhang hat und nicht sich, sondern die Nation darstellt. Darin, daß der Mensch ein Zeichen geben und durch dieses erwerben kann, zeigt er eben seine Herrschaft über die Dinge.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    Formierung zum Teil α) unmittelbare Besitznahme, für mich, mein Wille als solcher objektiv – β) zum Teil für Andere – d. i. tritt in diese Objektivität ein für andere – Formierung – allgemein ohne meine persönliche Gegenwart, d. i. für andere (auch für mich – Zahme Tiere bleiben sicherer in meinem Gewahrsam) –
    Besitz hat die physikalische Seite und die der Vorstellung für andere.
    § 58. Zeichen. – Beide Weisen der Besitzergreifung [α u. β] stellen sie eigentlich nur vor, – formieren nicht oder wenig unmittelbar – sind es auf jede Weise unvollständig – erste [nimmt] unm[ittelbar] immer nur einen Teil der Sache wirklich in Besitz – der andere nicht unmittelbar im Zusammenhang – ebenso Formieren. – Nicht nötig – mehr zu tun, für mich – oder gegen die Sache – aber Dasein ist Sein für Anderes – hier das Andere meiner Persönlichkeit – als meiner – andre Persönlichkeiten – und Erkennbarkeit eine Hauptsache – Für diese Anderen bedarf es nur eines Zeichens – denn Zeichen ist ein Dasein – nicht als meines wirklichen Besitzes, sondern meines Vorgestellten, Gewollten; – und das Vorgestellte, Gewollte ist ein Allgemeines. Aber Zeichen, Kreuz an einer Küste, daß das ganze Land mein sei, zweideutig, unbestimmt. –
    Einerseits also, weil Zeichen die Vorstellung vorstellt, [ist es] weitreichender – würdiger, an Vorstellung gerichtet – andererseits freilich unbestimmter -*)
    Unmittelbare Besitznahme kommt selten vor, α) aus faktischem äußerlichem Grunde, weil alles in Besitz, Eigentum ist, also andere schon Eigentümer sind. β) soll mit Willen anderer, mit und in dem allgemeinen Willen Eigentum sein. γ) vollständiger als hier sein kann, nämlich a) die ganze Sache wie α), und b) bleibend.
    Kokarde – Zeichen in ein Land stecken –
    Form zum Zeichen herabgesetzt, denn Form [hier] nur partielle Besitznahme.
    Zeichen (dazu gehört auch Gebrauch) ist Vorstellung überhaupt – und für die Vorstellung. Sinn anders als die Unmittelbarkeit – Besitznahme des Ganzen kann nur durch die Vorstellung sein, und mein Wille soll vorstellend sein, als vorstellend sich verhalten – zugleich mit der Bestimmung, daß die Sache objektiv bleibe. Verzehren ist vollkommene Besitznahme.
    α) Form an dem Ding β) den Wert der vollständigen Besitznahme.
    Mein Besitz ist ein Vorgestelltes im Zeichen, – ich mache ihn zu einem nur Vorgestellten im Gebrauch.
    Äußere Dinge, die als solche bestehen bleiben sollen, können nur nach dem Ganzen, was sie sind, durch die Vorstellung in Besitz genommen werden.
    Zeichen – zweierlei α) etwas, das meine Form hat (das Ding, daß es hier befestigt ist usf.), ist eine völlige äußerliche Einzelheit; β) die allgemeine, die ganze Sache, die mein Eigentum durch jenen partiellen Besitz ist. Es ist im Zeichen anerkannt, daß die unmittelbare Besitznahme etwas Partielles ist, daß aber darum die Sache ganz mein ist, – mein Wille im Eigentum Ganzes.
    Dies Einzelne als solches, unterschieden vom Allgemeinen der Sache, existiert so; Einzelnes als verschwindendes Akzidenz. Reale Bezeichnung.

    *[darüber:] Vorstellen – absolute außer aus [?] Innerem ewige Quelle.

Schreibe einen Kommentar