59

B. Der Gebrauch der Sache

Durch die Besitznahme erhält die Sache das Prädikat, die meinige zu sein, und der Wille hat eine positive Beziehung auf sie. In dieser Identität ist die Sache ebensosehr als ein Negatives gesetzt und mein Wille in dieser Bestimmung ein besonderer, Bedürfnis, Belieben usf. Aber mein Bedürfnis als Besonderheit eines Willens ist das Positive, welches sich befriedigt, und die Sache, als das an sich Negative, ist nur für dasselbe und dient ihm. – Der Gebrauch ist diese Realisierung meines Bedürfnisses durch die Veränderung, Vernichtung, Verzehrung der Sache, deren selbstlose Natur dadurch geoffenbart wird und die so ihre Bestimmung erfüllt.

Daß der Gebrauch die reelle Seite und Wirklichkeit des Eigentums ist, schwebt der Vorstellung vor, wenn sie Eigentum, von dem kein Gebrauch gemacht wird, für totes und herrenloses ansieht und bei unrechtmäßiger Bemächtigung desselben es als Grund, daß es vom Eigentümer nicht gebraucht worden sei, anführt. – Aber der Wille des Eigentümers, nach welchem eine Sache die seinige ist, ist die erste substantielle Grundlage, von der die weitere Bestimmung, der Gebrauch, nur die Erscheinung und besondere Weise ist, die jener allgemeinen Grundlage nachsteht.


Kommentare

2 Kommentare zu „59“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Wenn ich im Zeichen die Sache überhaupt auf allgemeine Weise in Besitz nehme, so liegt im Gebrauche noch ein allgemeineres Verhältnis, indem die Sache alsdann nicht in ihrer Besonderheit anerkannt, sondern von mir negiert wird. Die Sache ist zum Mittel der Befriedigung meines Bedürfnisses herabgesetzt. Wenn ich und die Sache zusammenkommen, so muß, damit wir identisch werden, einer seine Qualität verlieren. Ich bin aber lebendig, der Wollende und wahrhaft Affirmative, die Sache dagegen ist das Natürliche. Diese muß also zugrunde gehen, und ich erhalte mich, was überhaupt der Vorzug und die Vernunft des Organischen ist.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Bestimmung der Sache ist, gebraucht zu werden – Vollführung meines Eigentums an ihr – Verwirklichung dessen, daß sie mein ist.
    Servitus (Hein[eccius] § 391 ff.) gehört aber zu den res incorporales –
    Auch usufructus ist servitus, –
    Gebrauch der Sache hat reale Bedeutung in rechtlichem Sinne (außer der dritten, Befriedigung meiner Bedürfnisse) – nämlich α) physisch unmittelbare Ergreifung und Verzehrung und β) eine Ergreifung des Allgemeinen zu sein – Zeichen –
    § 59. Das Verhältnis unterscheidet sich in affirmatives – Sache Ganzes, Allgemeinheit – und negatives, – leere Einzelheit, wie mein Besitz α) des Ganzen, β) durch Zeichen am Einzelnen.
    Gebrauch – Gegensatz der Einzelheit der Sache – und ihrer als Substanz, dauernder. Benutzen drückt näher die Erhaltung der Sache aus.

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