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|62| B. Der Gebrauch der Sache

Durch die Besitznahme erhält die Sache das Prädikat die meinige zu sein, und der Wille hat eine positive Beziehung auf sie. In dieser Identität ist die Sache ebensosehr als ein Negatives gesetzt und mein Wille in dieser Bestimmung ein besonderer, Bedürfnis, Belieben usf. Aber mein Bedürfnis als Besonderheit eines Willens ist das Positive, welches sich befriedigt, und die Sache, als das an sich Negative, ist nur für dasselbe und dient ihm. – Der Gebrauch ist diese Realisierung meines Bedürfnisses durch die Veränderung, Vernichtung, Verzehrung der Sache, deren selbstlose Natur dadurch geoffenbart wird und die so ihre Bestimmung erfüllt.

Dass der Gebrauch die reelle Seite und Wirklichkeit des Eigentums ist, schwebt der Vorstellung vor, wenn sie Eigentum, von dem kein Gebrauch gemacht wird, für totes und herrenloses ansieht, und bei unrechtmäßiger Bemächtigung desselben es als Grund, dass es vom Eigentümer nicht gebraucht worden sei, anführt. – Aber der Wille des Eigentümers, nach welchem eine Sache die seinige ist, ist die erste substantielle Grundlage, von der die weitere Bestimmung, der Gebrauch, nur die Erscheinung und besondere Weise ist, die jener allgemeinen Grundlage nachsteht.

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Kommentare

4 Kommentare zu „59“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Bestimmung der Sache ist, gebraucht zu werden – Vollführung meines Eigentums an ihr – Verwirklichung dessen, daß sie mein ist.
    Servitus (Hein[eccius] § 391 ff.) gehört überhaupt zu den res incorporales –
    Auch usufructus ist servitus, –
    Gebrauch der Sache hat zweierlei Bedeutungen in rechtlichem Sinne (außer der dritten, Befriedigung meiner Bedürfnisse) – nämlich α) physisch unmittelbare Ergreifung und Verzehrung und β) eine Ergreifung des Allgemeinen zu sein – Zeichen –
    § 59. Das Verhältnis unterscheidet sich in affirmatives – Sache Ganzes, Allgemeinheit – und negatives, – leere Einzelheit, wie mein Besitz α) des Ganzen, β) durch Zeichen am Einzelnen.
    Gebrauch – Gegensatz der Einzelheit der Sache – und ihrer als Substanz, dauernder. Benutzen drückt näher die Erhaltung der Sache aus.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Wenn ich im Zeichen die Sache überhaupt auf allgemeine Weise in Besitz nehme, so liegt im Gebrauche noch ein allgemeineres Verhältnis, indem die Sache alsdann nicht in ihrer Besonderheit anerkannt, sondern von mir negiert wird. Die Sache ist zum Mittel der Befriedigung meines Bedürfnisses herabgesetzt. Wenn ich und die Sache zusammenkommen, so muß, damit wir identisch werden, einer seine Qualität verlieren. Ich bin aber lebendig, der Wollende und wahrhaft Affirmative, die Sache dagegen ist das Natürliche. Diese muß also zugrunde gehen, und ich erhalte mich, was überhaupt der Vorzug und die Vernunft des Organischen ist.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das negative Urteil des Willens — in der Identität des Besitzes ist die Sache zugleich als das an sich Negative, Selbstlose gesetzt und erfüllt gerade im Verzehrtwerden ihre Bestimmung.

    Nach der Besitznahme, in der die Sache das Prädikat erhielt, die meinige zu sein, kehrt sich das Verhältnis um. In eben dieser Identität ist die Sache als ein Negatives gesetzt: Sie hat keinen Bestand für sich, sondern ist nur für mein Bedürfnis. Das Positive ist hier also nicht die Sache, sondern das Bedürfnis, das sich befriedigt; die Sache dient und wird darin verändert, verzehrt, vernichtet. Dass Hegel von der Sache sagt, sie sei es, „die so ihre Bestimmung erfüllt“, ist der eigentliche Zug: Die Selbstlosigkeit der Sache wird ihr im Gebrauch nicht angetan, sondern nur offenbar. Die Anmerkung hält gleichwohl die Rangfolge fest — der Gebrauch ist Erscheinung und besondere Weise des Eigentums, nicht dessen substantielle Grundlage.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 59: Die Sache dient mir

    Nun gehört mir die Sache. Was mache ich mit ihr? Ich gebrauche sie.

    Beim Gebrauch zeigt sich, was eine Sache ist. Sie hat keinen eigenen Zweck. Sie ist dazu da, einem Bedürfnis zu dienen. Ich esse einen Apfel, und er ist weg. Ich trage Schuhe, bis sie durchgelaufen sind. Ich verändere die Sache, nutze sie ab oder verbrauche sie. So erfüllt sie ihre Bestimmung.

    Wenn ich und die Sache zusammentreffen, muss eine Seite nachgeben. Ich bin lebendig, ich will etwas. Die Sache ist bloß Natur. Also geht sie unter, und ich erhalte mich. Das ist der Vorzug alles Lebendigen.

    Ist ungenutztes Eigentum tot?

    Viele denken so. Ein Haus steht seit Jahren leer. Jemand zieht ein und sagt: „Es hat ja keiner benutzt.“ Darin steckt etwas Richtiges. Der Gebrauch ist die wirkliche Seite des Eigentums.

    Aber es ist nicht die erste Seite. Die Grundlage ist der Wille des Eigentümers. Die Sache gehört ihm, weil er es will. Der Gebrauch ist nur die Art, wie sich das äußerlich zeigt. Er kommt erst danach.

    Zusammenfassung: Im Gebrauch wird Eigentum wirklich. Die Sache dient meinem Bedürfnis und geht dabei auf. Der Grund des Eigentums bleibt aber mein Wille, nicht der Gebrauch.

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