64

Die dem Besitze gegebene Form und das Zeichen sind selbst äußerliche Umstände, ohne die subjektive Gegenwart des Willens, die allein deren Bedeutung und Wert ausmacht. Diese Gegenwart aber, die der Gebrauch, Benutzung oder sonstiges Äußern des Willens ist, fällt in die Zeit, in Rücksicht welcher die Objektivität die Fortdauer dieses Äußerns ist. Ohne diese wird die Sache, als von der Wirklichkeit des Willens und Besitzes verlassen, herrenlos; Ich verliere oder erwerbe daher Eigentum durch Verjährung.

Die Verjährung ist daher nicht bloß aus einer äußerlichen, dem strengen Recht zuwiderlaufenden Rücksicht in das Recht eingeführt worden, der Rücksicht, die Streitigkeiten und Verwirrungen abzuschneiden, die durch alte Ansprüche in die Sicherheit des Eigentums kommen würden usf. Sondern die Verjährung gründet sich auf die Bestimmung der Realität des Eigentums, der Notwendigkeit, daß der Wille, etwas zu haben, sich äußere. – Öffentliche Denkmale sind Nationaleigentum, oder eigentlich, wie die Kunstwerke überhaupt in Rücksicht auf Benutzung, gelten sie durch die ihnen inwohnende Seele der Erinnerung und der Ehre als lebendige und selbständige Zwecke; verlassen aber von dieser Seele, werden sie nach dieser Seite für eine Nation herrenlos und zufälliger Privatbesitz, wie z. B. die griechischen, ägyptischen Kunstwerke in der Türkei. – Das Privateigentumsrecht der Familie eines Schriftstellers an dessen Produktionen verjährt sich aus ähnlichem Grunde; sie werden in dem Sinne herrenlos, daß sie (auf entgegengesetzte Weise wie jene Denkmale) in allgemeines Eigentum übergehen und nach ihrer besonderen Benutzung der Sache in zufälligen Privatbesitz. – Bloßes Land, zu Gräbern oder auch für sich auf ewige Zeiten zum Nichtgebrauch geweiht, enthält eine leere ungegenwärtige Willkür, durch deren Verletzung nichts Wirkliches verletzt wird, deren Achtung daher auch nicht garantiert werden kann.

The form given to a possession and its mark are themselves
externalities but for the subjective presence of the will which alone
constitutes the meaning and value of externalities. This presence,
however, which is use, employment, or some other mode in which
the will expresses itself, is an event in time, and what is objective in
time is the continuance of this expression of the will. Without this the
thing becomes a
res nullius, because it has been deprived of the
actuality of the will and possession. Therefore I gain or lose
possession of property through prescription.


Kommentare

2 Antworten zu „64“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Die Verjährung beruht auf der Vermutung, daß ich aufgehört habe, die Sache als die meinige zu betrachten. Denn dazu, daß etwas das Meinige bleibe, gehört Fortdauer meines Willens, und diese zeigt sich durch Gebrauch oder Aufbewahrung. – Der Verlust des Wertes öffentlicher Denkmale hat sich in der Reformation häufig bei den Meßstiftungen erwiesen. Der Geist der alten Konfession, das heißt der Meßstiftungen, war entflogen, und sie konnten daher als Eigentum in Besitz genommen werden.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    [zu § 64]
    Fortdauernde Erklärung des Willens – Sonst angesehen, die Sache derelinquiert zu haben.
    [§] 64. Entäußerung durch Nichtgebrauch – [§] 65 ausdrückliche.
    Wenn er es nur dafür angesehen habe, herrenlos zu sein, – es dies aber nicht wirklich ist? – eben zur Wirklichkeit des Eigentums gehört Äußerlichkeit und Sichtbarkeit.

    [zu § 64 Anm.]
    Gehört zu Wert – Verjährung durch Verschwinden des Werts – ebenso Privateigentum der Schriftsteller – Bewegliche Werte – überhaupt Veränderung des Werts.
    α) physikalisch. Marmorstatuen zum Kalkbrennen, Metall, altes Eisen, goldene und silberne Gefäße.
    β) geistiger Wert – Form.
    Verjährung – von Kunstdenkmälern – haben ihren ursprünglichen Wert, pretium affectionis, nicht mehr, der in dem spezifischen Bedürfnis liegt, das ich darin befriedige – Götterbilder – Palladium, vom Himmel gefallener S[t]ein, ein ἀχειϱοποίητον [nicht mit Händen Gemachtes] – von unendlichem Wert – an dieses Spezifische ist das Wohl eines Volkes geknüpft –
    – Die Nation, deren geistiges Eigentum sie waren, hat sie aufgegeben.
    Wenn diese Bedürfnisse – z. B. auch wissenschaftliche, in Ansehung feiner Instrumente [-] aufgehört haben, haben sie keinen Wert mehr – nicht mehr eine Möglichkeit – Anders, Gajus
    Kirchengüter, Messestiftungen – ewiges Licht – treten in die Bedeutung gewöhnlicher Güter, Dinge zurück – sind kein bestimmtes Privateigentum, sondern der Gemeinde, für den Gebrauch zu deren Bestem
    Ein gedrucktes Buch kann von jedem nachgemacht werden – es ist ein Wert[?], ein Vermögen § 69 Anm., das der Schriftsteller nicht mit dem einzelnen Exemplar veräußert haben will – mein Manuskript hat mich ganz anderen Aufwand – Zeit, Mühe usf. gekostet als den, der ein Exemplar kauft; – ich verkaufe – und ich will den Wert – in anderer Gestalt, nämlich Geld – erhalten – Dies ist nun unbestimmbar – ohnehin geistig – der Wert wird mir durch Nachdruck entrissen –
    Der schlechteste Roman kann insofern mehr Wert haben als 7/139 das gründlichste Buch – Wert hängt erst vom Verkauf, Geschmack des Publikums ab –
    Mein näheres (quantitatives) Eigentum – das Meinige darin ist mein Geist, Talent, –
    Ich bleibe insofern Herr darüber, es zu verbessern, zu verändern, – insofern bleibt es noch im Zusammenhange mit meiner eigensten Geistigkeit – und es so zu vervielfältigen, oder umgearbeitet, ist meine Sache – Solange ich am Leben bin, vermag ich dies – nachher zu frommem Zweck –
    Zieht ein Publikum eine ältere Ausgabe vor, und der Schriftsteller hat den Eigensinn, nur seine neue zu geben, so kann das Publikum sich mit solchem Mittel seines Bedürfnisses versorgen. Dies wesentlich, daß hier das Bedürfnis des Publikums ist, das Recht hat, seine Befriedigung zu verlangen. – Wenn nun bloß Ware, Mittel, das Bedürfnis zu befriedigen, – ohne weiteres Zutun oder Möglichkeit von geistiger Zutat, geistiger Eigentümlichkeit – so ist es eine bloße Sache geworden – kommt es neu heraus, beweist [dies], daß ich es jetzt noch billige, meine jetzige Stufe geistiger Ausbildung ist – ich mich jetzt so gebe. Es ist Darstellung meiner Kunst und Geschicklichkeit*)

    *[darunter:] m[eine] Einwilligung, so zu erscheinen.

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