10

Dieser Inhalt oder die unterschiedene Willensbestimmung ist zunächst unmittelbar. So ist der Wille nur an sich frei, oder für uns, oder es ist überhaupt der Wille in seinem Begriffe. Erst indem der Wille sich selbst zum Gegenstande16)  hat, ist er für sich, was er an sich ist.

Die Endlichkeit besteht nach dieser Bestimmung darin, daß, was etwas ansich oder seinem Begriffe nach ist, eine von dem verschiedene Existenz oder Erscheinung ist, was es fürsich ist; so ist z. B. das abstrakte Außereinander der Natur ansich der Raum, fürsich aber die Zeit. Es ist hierüber das Gedoppelte zu bemerken: erstens, daß, weil das Wahre nur die Idee ist, wenn man einen Gegenstand oder Bestimmung, nur wie er ansich oder im Begriffe ist, erfaßt, man ihn noch nicht in seiner Wahrheit hat; alsdann, daß etwas, wie es als Begriff oder ansich ist, gleichfalls existiert und diese Existenz eine eigene Gestalt des Gegenstandes ist (wie vorhin der Raum); die Trennung des Ansich- und Fürsichseins, die im Endlichen vorhanden ist, macht zugleich sein bloßes Dasein oder Erscheinung aus – (wie unmittelbar ein Beispiel am natürlichen Willen 7/60 und dann [am] formellen Rechte usf. vorkommen wird). Der Verstand bleibt bei dem bloßen Ansichsein stehen und nennt so die Freiheit nach diesem Ansichsein ein Vermögen, wie sie denn so in der Tat nur die Möglichkeit ist. Aber er sieht diese Bestimmung als absolute und perennierende an und nimmt ihre Beziehung auf das, was sie will, überhaupt auf ihre Realität, nur für eine Anwendung auf einen gegebenen Stoff an, die nicht zum Wesen der Freiheit selbst gehöre; er hat es auf diese Weise nur mit dem Abstraktum, nicht mit ihrer Idee und Wahrheit zu tun.

16)*[handschriftlich:] d. i. zum Inhalt und Zwecke hat

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Kommentare

3 Antworten zu „10“

  1. Avatar von G.W.F. Hegel

    Die Endlichkeit besteht nach dieser Bestimmung darin, daß, was etwas an sich oder seinem Begriffe nach ist, eine von dem verschiedene Existenz oder Erscheinung ist, was es für sich ist; so ist z. B. das abstrakte Außereinander der Natur an sich der Raum, für sich aber die Zeit. Es ist hierüber das Gedoppelte zu bemerken: erstens, daß, weil das Wahre nur die Idee ist, wenn man einen Gegenstand oder Bestimmung, nur wie er an sich oder im Begriffe ist, erfaßt, man ihn noch nicht in seiner Wahrheit hat; alsdann, daß etwas, wie es als Begriff oder an sich ist, gleichfalls existiert und diese Existenz eine eigene Gestalt des Gegenstandes ist (wie vorhin der Raum); die Trennung des Ansich- und Fürsichseins, die im Endlichen vorhanden ist, macht zugleich sein bloßes Dasein oder Erscheinung aus – (wie unmittelbar ein Beispiel am natürlichen Willen 60 und dann [am] formellen Rechte usf. vorkommen wird). Der Verstand bleibt bei dem bloßen Ansichsein stehen und nennt so die Freiheit nach diesem Ansichsein ein Vermögen, wie sie denn so in der Tat nur die Möglichkeit ist. Aber er sieht diese Bestimmung als absolute und perennierende an und nimmt ihre Beziehung auf das, was sie will, überhaupt auf ihre Realität, nur für eine Anwendung auf einen gegebenen Stoff an, die nicht zum Wesen der Freiheit selbst gehöre; er hat es auf diese Weise nur mit dem Abstraktum, nicht mit ihrer Idee und Wahrheit zu tun.

  2. Avatar von G.W.F. Hegel

    [zu § 10]
    Unmittelbarer Wille – Wille an sich – in seinem Begriff nur ist unmittelbar. Dies eine höchst wichtige spekulative Bemerkung – das Wahre nur durch die Bewegung – seines Andersseins – und in sich Zurückgekehrtseins – und dieser unmittelbare Wille ist selbst das Anderssein des Willens.
    Ist Subjektivität des Begriffs – (diese Reflexion macht ihn zum Unmittelbaren) ist Erster Wille, darum unmittelbar – noch nicht weitergegangen. Aber es ist eben selbst im Begriffe, daß der Wille sei – das Reflektierende, über sich Hinausgehende und dies sein Anderssein Aufhebende.
    Wie früher: das Unbeschränkte ist das Abstrakte, eben es selbst ist beschränkt, die Eins der Beschr[änkung] – denn zum Bes[chränken] gehören zwei, –
    Unmittelbar
    α) dem bloß Vermittelten überhaupt gegenüber, d. i. dem Relativen – Bezüglichen – Kontrakt – Eigentum –
    β) dem Ideellen – das Vermittelnde als Aufgehobenes gesetzt –
    § 10. Was ist wahrhafter Wille; freier Wille, der sich zum Gegenstande hat – seine Freiheit – nur sie will – sie als sein Dasein – z. B. eben im Recht –

  3. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Der Wille, der bloß dem Begriffe nach Wille ist, ist an sich frei, aber auch zugleich unfrei, denn wahrhaft frei wäre er erst als wahrhaft bestimmter Inhalt; dann ist er für sich frei, hat die Freiheit zum Gegenstande, ist die Freiheit. Was nur erst nach seinem Begriffe ist, was an sich bloß ist, ist nur unmittelbar, nur natürlich. Dies ist uns auch in der Vorstellung bekannt. Das Kind ist an sich Mensch, hat erst an sich Vernunft, ist erst Möglichkeit der Vernunft 7/61 und der Freiheit und ist nur so dem Begriff nach frei. Was nun so erst an sich ist, ist nicht in seiner Wirklichkeit. Der Mensch, der an sich vernünftig ist, muß sich durch die Produktion seiner selbst durcharbeiten durch das Hinausgehen aus sich, aber ebenso durch das Hineinbilden in sich, daß er es auch für sich werde.

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