49

Im Verhältnisse zu äußerlichen Dingen ist das Vernünftige, daß Ich Eigentum besitze; die Seite des Besonderen aber begreift die subjektiven Zwecke, Bedürfnisse, die Willkür, die Talente, äußere Umstände usf. (§ 45); hiervon hängt der Besitz bloß als solcher ab, aber diese besondere Seite ist in dieser Sphäre der abstrakten Persönlichkeit noch nicht identisch mit der Freiheit gesetzt. Was und wieviel Ich besitze, ist daher eine rechtliche Zufälligkeit.

In relation to external things, the rational aspect is that I possess
property, but the particular aspect comprises subjective aims, needs,
arbitrariness, abilities, external circumstances, and so forth (see §45).
On these mere possession as such depends, but this particular aspect
has in this sphere of abstract personality not yet been established as
identical with freedom. What and how much I possess, therefore, is a
matter of indifference so far as rights are concerned.


Kommentare

2 Antworten zu „49“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Die Gleichheit, die man etwa in Beziehung auf die Verteilung der Güter einführen möchte, würde, da das Vermögen vom Fleiß abhängt, ohnehin in kurzer Zeit wieder zerstört werden. Was sich aber nicht ausführen läßt, das soll auch nicht ausgeführt werden. Denn die Menschen sind freilich gleich, aber nur als Personen, das heißt rücksichtlich der Quelle ihres Besitzes. Demzufolge müßte jeder Mensch Eigentum haben. Will man daher von Gleichheit sprechen, so ist es diese Gleichheit, die man betrachten muß. Außer derselben fällt aber die Bestimmung der Besonderheit, die Frage, wieviel ich besitze. Hier ist die Behauptung falsch, daß die Gerechtigkeit fordere, das Eigentum eines jeden solle gleich sein, denn diese fordert nur daß jeder Eigentum haben solle. Vielmehr ist die Besonderheit das, wo gerade die Ungleichheit ihren Platz hat, und die Gleichheit wäre hier Unrecht. Es ist ganz richtig, daß die Menschen häufig nach den Gütern der anderen Lust bekommen, dies ist aber eben das Unrecht, denn das Recht ist das, was gleichgültig gegen die Besonderheit bleibt.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    Gleichheit (Identität) der Menschen nach ihrer Persönlichkeit
    b) Äußerliche Dinge
    Legitimität – Gleichheit in dem Un-, nicht im Endlichen
    – ungeheurer Unterschied –
    Sieg der rechtlichen, – bürgerlichen Gesellschaft – Vorteil, Nutzen –

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