Daß die Sache dem in der Zeit zufällig Ersten, der sie in Besitz nimmt, angehört, ist, weil ein Zweiter nicht in Besitz nehmen kann, was bereits Eigentum eines anderen ist, eine sich unmittelbar, verstehende, überflüssige Bestimmung.
The principle that a thing belongs to the person who happens to
be the first in time to take it into his possession is immediately selfexplanatory and superfluous, because a second person cannot take
into his possession what is already the property of another.
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