50

Dass die Sache dem in der Zeit zufällig Ersten, der sie in Besitz nimmt, angehört, ist, weil ein Zweiter nicht in Besitz nehmen kann, was bereits Eigentum eines anderen ist, eine sich unmittelbar verstehende, überflüssige Bestimmung.

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Kommentare

4 Kommentare zu „50“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Unterschied der Zeit – Nicht weil er der Erste ist, sondern weil er es in Besitz genommen hat – Kommt ein Anderer, so ist dieser freilich ein Zweiter und jener ein Erster – äußerliche Bestimmungen – jener ist Eigentümer

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die bisherigen Bestimmungen betrafen hauptsächlich den Satz, daß die Persönlichkeit Dasein im Eigentum haben müsse. Daß nun der erste Besitzergreifende auch Eigentümer sei, geht aus dem Gesagten hervor. Der Erste ist nicht dadurch rechtlicher Eigentümer, weil er der Erste ist, sondern weil er freier Wille ist, denn erst dadurch, daß ein anderer nach ihm kommt, wird er der Erste.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Zurückweisung einer Bestimmung als überflüssig — dass der zeitlich Erste die Sache erhält, folgt bereits daraus, dass ein Zweiter nicht in Besitz nehmen kann, was schon Eigentum ist.

    Der Paragraph vollzieht keinen eigenen logischen Schritt, sondern stellt fest, dass der vielverhandelte Satz vom zeitlich Ersten nichts hinzufügt, weil er im Begriff des Eigentums schon enthalten ist.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 50: Wer zuerst kommt

    Einer nimmt eine Sache in Besitz. Dann kommt ein Zweiter. Kann er sie auch nehmen?

    Nein. Die Sache gehört schon dem Ersten. Das versteht sich von selbst.

    Aber warum gehört sie ihm?

    Nicht, weil er früher da war. Er hat seinen Willen in die Sache gelegt. Das macht ihn zum Eigentümer. Zum „Ersten“ wird er erst dadurch, dass ein Zweiter kommt. Die Reihenfolge in der Zeit ist nur eine äußere Folge davon.

    Zusammenfassung: Die Sache gehört dem, der sie in Besitz genommen hat. Der Grund ist sein freier Wille, nicht die Uhrzeit.

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