53

Das Eigentum hat seine näheren Bestimmungen im Verhältnisse des Willens zur Sache; dieses ist α) unmittelbar Besitznahme, insofern der Wille in der Sache, als einem Positiven, sein Dasein hat; β) insofern sie ein Negatives gegen ihn ist, hat er sein Dasein in ihr als einem zu Negierenden, 117Gebrauch; γ) die Reflexion des Willens in sich aus der Sache – Veräußerung; – positives, negatives und unendliches Urteil des Willens über die Sache.

Property has its modifications determined in the course of the
will’s relation to the thing. This relation is
(A)
taking possession of the thing directly (here it is in the thing
qua something positive that the will has its embodiment);
(B)
use (the thing is negative in contrast with the will and so it is
in the thing as something to be negated that the will has its
embodiment);
(C)
alienation, the reflection of the will back from the thing into
itself.
These three are respectively the positive, negative, and infinite
judgments of the will on the thing.


Kommentare

Eine Antwort zu „53“

  1. Avatar von Hegel
    Hegel

    A. Eigentum an Besitznahme einer einzelnen Sache.
    B. Eigentum – indem sich die Sache in einzelne und allgemeine scheidet – Teilung, Differenz
    Interesse, Besitz eines Allgemeinen und auf allgemeine Weise, somit im Elemente des allgemeinen Willens. Dies Interesse ist zu verfolgen.
    Besitznahme des Einzelnen und des Allgemeinen, Ganzen
    Erwerbung des Ganzen.
    α) Besitznahme des Einzelnen ist Zeichen des Besitznehmens des Ganzen – als Ganzen gebr[auchten].
    Bloße Unterschiedenheit des Einzelnen oder Besonderen – von dem Allgemeinen.
    β) Inwiefern ist beides, Eigentum des Gebrauchs und Eigentum des Ganzen unterschieden.
    Erwerbung des Einzelnen durch das Ganze, vom Allgemeinen, das Ich – als Ich – habe, ausgehend.
    γ) Aber Ich selbst auch Allgemeines – Besitznahme Gebrauch desselben.
    C. Eigentum an einem Allgemeinen mit Gleichgültigkeit seiner spezifischen Beschaffenheit. Wert – und meine Innerlichkeit. Möglichkeit hiermit der Veräußerung der spezifischen einzelnen Sache – indem ich Eigentümer bleibe.
    Absondern, Auseinanderfallen des Besitzes [des] Einz[elnen] und des Allgemeinen. – Das Allgemeine teilt sich dabei selbst in ein gedoppeltes Allgemeines α) der äußerlichen Sache und β) meiner, meiner Geschicklichkeit, Talente usf.
    So die Einzelheit in B Gebrauch, Tätigkeit, ist α) Verbrauch, β) produzierend. Einzelheit ist vergängliche Seite und C Tätigkeit Realisierung des Unterschieds – ist Veräußerung, als negatives Moment – Affirmatives ist Vertrag.

    Weise des Einswerdens des Ich und des Dings –
    α) mein Wille und meine physische Gewalt – äußerliche synthetische Weise und Form – Abstraktion, daß etwas das Meinige sei –
    β) Einswerden – ist notwendig, daß die Selbständigkeit des 7/118 Dinges zugrunde geht – Gebrauch – dies erst die rechte Bemächtigung.
    α) und β) ist abstrakt.
    γ) Veräußerung, Wiedertrennung, Negieren, Aufgeben seiner spezifischen Eigentümlichkeit, und Im-Besitz-bleiben des Allgemeinen, des Wertes -*)
    – Hervorbringungen aus unmittelbarem Besitz
    Veräußerung nach β) seiner spezifischen Eigentümlichkeit und Erhalten desselben nach α).
    Absonderung des Besonderen und Allgemeinen – Ich kann zunächst nur das Allgemeine behalten. Es bleibt, daß α) etwas das Meinige ist, – bleibt überhaupt, d. i. als Allgemeines – und β) ich höre auf, im Besitz des Besonderen zu sein. (Schon im Gebrauch tut sich dieser Unterschied hervor -)

    *)[mit Bleistift zugefügt:] γ) im [?] Gebrauch [darüber: d. Kräfte], der unmittelbar eine Besitznahme ist

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