52

Die Besitzergreifung macht die Materie der Sache zu meinem Eigentum, da die Materie für sich nicht ihr eigen ist.

Occupancy makes the matter of the thing my property, since
matter in itself does not belong to itself
.


Kommentare

2 Antworten zu „52“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Fichte hat die Frage aufgeworfen, ob, wenn ich die Materie formiere, dieselbe auch mein sei24) . Es muß, nach ihm, wenn ich aus Gold einen Becher verfertigt habe, einem anderen freistehen, das Gold zu nehmen, wenn er nur dadurch meine Arbeit nicht verletzt. So trennbar dies auch in der Vorstellung ist, so ist in der Tat dieser Unterschied eine leere Spitzfindigkeit; denn wenn ich ein Feld in Besitz nehme und beackere, so ist nicht nur die Furche mein Eigentum, sondern das Weitere, die Erde, die dazu gehört. Ich will nämlich diese Materie, das Ganze in Besitz nehmen: sie bleibt daher nicht herrenlos, nicht ihr eigen. Denn wenn die Materie auch außerhalb der Form bleibt, die ich dem Gegenstande gegeben habe, so ist die Form eben ein Zeichen, daß die Sache mein sein soll; sie bleibt daher nicht außer meinem Willen, nicht außerhalb dessen, was ich gewollt habe. Es ist daher nichts da, was von einem anderen in Besitz zu nehmen wäre.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    [zu § 52]
    Form und Materie kann getrennt sein – Materie Silber – Form meine Arbeit – Wenn Materie schon Eigentum, bleibt Eigentum – Durch Form in Besitz nehmen, anderer schon auf andere Weise Eigentümer.
    Form überhaupt Weise, wie sie für mich ist – sie kann es auf vielerlei Weise sein und dem einen diese, dem andern eine andre Weise angehören.

    [zu § 52 Anm.]
    α) Materie ist nichts gegen den Willen
    β) Es bleibt an dem, das ich in Besitz nehme, etwas übrig, das ich nicht in Besitz genommen habe – aber nicht als Materie – denn Besitzergreifen ist äußerliches Tun –

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