76

Formell ist der Vertrag, insofern die beiden Einwilligungen, wodurch der gemeinsame Wille zustande kommt, das negative Moment der Entäußerung einer Sache und das positive der Annahme derselben, an die beiden Kontrahenten verteilt sind; – Schenkungsvertrag. – Reell aber kann er genannt werden, insofern jeder der beiden kontrahierenden Willen die Totalität dieser vermittelnden Momente ist, somit darin ebenso Eigentümer wird und bleibt; – Tauschvertrag.

EN ES


Kommentare

2 Kommentare zu „76“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Zum Vertrag gehören zwei Einwilligungen über zwei Sachen: ich will nämlich Eigentum erwerben und aufgeben. Der reelle Vertrag ist der, wo jeder das Ganze tut, Eigentum aufgibt und erwirbt und im Aufgeben Eigentümer bleibt; der formelle Vertrag ist, wo nur einer Eigentum erwirbt oder aufgibt.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Einteilung nach der Verteilung der beiden Momente — sind das negative Moment der Entäußerung und das positive der Annahme auf die Kontrahenten verteilt, ist der Vertrag formell; ist jeder Wille die Totalität beider Momente, ist er reell.

    Die Unterscheidung wird nicht aus dem Zweck der Geschäfte gewonnen, sondern aus der Frage, wie sich die zwei Momente des einen Akts auf die zwei Willen verteilen. Bei der Schenkung hat der eine nur die negative Seite, das Weggeben, der andere nur die positive, das Annehmen; jeder ist nur die Hälfte des Vorgangs, und deshalb heißt der Vertrag formell. Beim Tausch dagegen vollzieht jeder beide Seiten zugleich und bleibt darin Eigentümer, so dass der Begriff des Vertrags in jedem der Beteiligten ganz vorhanden ist — genau das heißt hier reell.

Schreibe einen Kommentar