24

Er ist allgemein, weil in ihm alle Beschränkung und besondere Einzelnheit aufgehoben ist, als welche allein in der Verschiedenheit des Begriffes und seines Gegenstandes oder Inhalts oder, nach anderer Form, in der Verschiedenheit seines subjektiven Fürsichseins – und seines Ansichseins, seiner ausschließenden und beschließenden Einzelnheit – und seiner Allgemeinheit selbst liegt.

Die verschiedenen Bestimmungen der Allgemeinheit ergeben sich in der Logik (s. Enzyklop. der philos. Wissenschaften § 118 -126)1. Bei diesem Ausdruck fällt dem Vorstellen zunächst die abstrakte und äußerliche ein; aber bei der an und für sich seienden Allgemeinheit, wie sie sich hier bestimmt hat, ist weder an die Allgemeinheit der Reflexion, die Gemeinschaftlichkeit oder die Allheit zu denken noch an die abstrakte Allgemeinheit, welche außer dem Einzelnen auf der anderen Seite steht, die abstrakte Verstandesidentität (§ 6 Anm.). Es ist die in sich konkrete und so für sich seiende Allgemeinheit, welche die Substanz, die immanente Gattung oder immanente Idee des Selbstbewusstseins ist; – der Begriff des freien Willens als das über seinen Gegenstand übergreifende, durch seine Bestimmung hindurchgehende Allgemeine, das in ihr mit sich identisch ist. – Das an und für sich seiende Allgemeine ist überhaupt das, was man das Vernünftige |32| nennt und was nur auf diese spekulative Weise gefasst werden kann.

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 166–180 ↩︎

EN ES


Kommentare

3 Kommentare zu „24“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 24]
    Inhalt selbst allgemein – also in sich allgemein

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 24: Welche Allgemeinheit hier gemeint ist

    Worum es geht: Die dritte Bestimmung, und sie ist die missverständlichste. Denn bei „allgemein“ denkt man gewöhnlich an das, was viele gemeinsam haben, oder an das Leere, das über allem schwebt. Beides ist hier falsch.

    Der Wille ist allgemein, weil in ihm alle Beschränkung und besondere Einzelheit aufgehoben ist.

    Sehen wir, worin diese Beschränkung allein liegt. Sie liegt in der Verschiedenheit des Begriffes und seines Gegenstandes oder Inhalts. Oder, nach anderer Form, in der Verschiedenheit seines subjektiven Fürsichseins und seines Ansichseins, also in der Verschiedenheit seiner ausschließenden und beschließenden Einzelheit und seiner Allgemeinheit selbst.

    Wichtige Anmerkung: Die verschiedenen Bestimmungen der Allgemeinheit ergeben sich in der Logik (siehe Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften, § 118 bis § 126).

    Bei diesem Ausdruck fällt dem Vorstellen zunächst die abstrakte und äußerliche Allgemeinheit ein. Bei der an und für sich seienden Allgemeinheit aber, wie sie sich hier bestimmt hat, ist weder an die Allgemeinheit der Reflexion zu denken — das heißt die Gemeinschaftlichkeit oder die Allheit — noch an die abstrakte Allgemeinheit, welche außer dem Einzelnen auf der anderen Seite steht, die abstrakte Verstandesidentität, von der § 6 in der Anmerkung gehandelt hat.

    Was ist sie dann? Es ist die in sich konkrete und so für sich seiende Allgemeinheit, welche die Substanz ist, die immanente Gattung oder immanente Idee des Selbstbewusstseins. Es ist der Begriff des freien Willens als das über seinen Gegenstand übergreifende, durch seine Bestimmung hindurchgehende Allgemeine, das in ihr mit sich identisch ist.

    Man merke sich diesen Satz: Das an und für sich seiende Allgemeine ist überhaupt das, was man das Vernünftige nennt, und was nur auf diese spekulative Weise gefasst werden kann.

    Zusammenfassung: Allgemein heißt hier weder das Gemeinsame vieler noch die Allheit noch das abstrakt Leere neben dem Einzelnen, sondern das Allgemeine, das über seinen Gegenstand übergreift und durch seine eigene Bestimmung hindurchgeht und darin mit sich identisch ist. Eben das nennt man das Vernünftige — und es kann nur auf diese spekulative Weise gefasst werden. Die nächsten beiden Paragraphen klären zwei Wörter, die von hier an ständig gebraucht werden: subjektiv und objektiv.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Bestimmung der Allgemeinheit dieses Willens als konkrete, übergreifende — weder Gemeinschaftlichkeit oder Allheit der Reflexion noch die abstrakte, dem Einzelnen gegenüberstehende Verstandesidentität.

    Nachdem § 22 und § 23 Unendlichkeit und Beisichsein geklärt haben, wird der dritte Ausdruck geklärt, der sich am leichtesten missverstehen lässt. Allgemein heißt hier weder „was alle gemeinsam haben“ noch „was von allem Besonderen abgezogen ist“ — beides sind Allgemeinheiten, die neben ihren Fällen stehen und diese ausschließen. Gemeint ist eine Allgemeinheit, die durch ihre eigenen Bestimmungen hindurchgeht und in ihnen mit sich identisch bleibt; Hegel sagt: sie greift über ihren Gegenstand über. Nur eine solche Allgemeinheit kann die Substanz des Selbstbewusstseins sein, und eben sie ist gemeint, wo im Folgenden vom Vernünftigen die Rede ist.

Schreibe einen Kommentar