Da die Substanz der Sache für sich, die mein Eigentum ist, ihre Äußerlichkeit, d. i. ihre Nichtsubstantialität ist – sie ist gegen mich nicht Endzweck in sich selbst (§ 42) – und diese realisierte Äußerlichkeit der Gebrauch oder die Benutzung, die ich von ihr mache, ist, so ist der ganze Gebrauch oder Benutzung die Sache in ihrem ganzen Umfange, so daß, wenn jener mir zusteht, Ich der Eigentümer der Sache bin, von welcher über den ganzen Umfang des Gebrauchs hinaus nichts übrig bleibt, was Eigentum eines anderen sein könnte.
Since the substance of the thing which is my property is, if we
take the thing by itself, its externality, i.e. its non-substantiality — in
contrast with me it is not an end in itself (see §42) and since in my
use or employment of it this externality is realised, it follows that my
full use or employment of a thing is the thing in its entirety, so that if
I have the full use of the thing I am its owner. Over and above the
entirety of its use, there is nothing left of the thing which could be
the property of another.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.