66

Unveräußerlich sind daher diejenigen Güter oder vielmehr substantiellen Bestimmungen, sowie das Recht an sie unverjährbar, welche meine eigenste Person und das allgemeine Wesen meines Selbstbewußtseins ausmachen, wie meine Persönlichkeit überhaupt, meine allgemeine Willensfreiheit, Sittlichkeit, Religion.

Therefore those goods, or rather substantive characteristics, which
constitute my own private personality and the universal essence of
my self-consciousness are inalienable and my right to them is
imprescriptible. Such characteristics are my personality as such, my
universal freedom of will, my ethical life, my religion.


Kommentare

2 Antworten zu „66“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Es liegt in der Natur der Sache, daß der Sklave ein absolutes Recht hat, sich frei zu machen, daß, wenn jemand seine Sittlichkeit zu Raub und Mord verdungen hat, dieses an und für sich nichtig ist und jeder die Befugnis besitzt, diesen Vertrag zurückzunehmen. Ebenso verhält es sich mit der Verdingung der Religiosität an einen Priester, der mein Beichtvater ist, denn solche Innerlichkeit hat der Mensch mit sich allein abzumachen. Eine Religiosität, bei welcher der eine Teil in die Hand eines anderen gelegt wird, ist keine Religiosität, denn der Geist ist nur Einer, und er soll in mir wohnen; mir soll die Vereinigung des Anundfürsichseins angehören.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    [zu § 66]
    Unmündiger hat kein Recht – Mündigkeit ist erste Bedingung aller Rechtsfähigkeit. Alle Rechte [können] ihrer Natur nach nicht eines Andern sein.
    Ich bin Eigentümer von Tieren, Pflanzen – und andern Dingen, – Voraussetzung, daß sie zeitlich, vergänglich, sterblich sind – der Natur unterworfen – dies ihre Bestimmung; – Ich selbst Sache – Bestimmung, daß Ich als Sache, Natur, untergehe, und frei werde, – auferstehe – dies meine Bestimmung
    – Die Natur verletzt dort auch das Eigentum – Hier erscheint es α) als einseitiger Wille bei dem Menschen, der sich frei macht, Gewalt – β) gegen seinen früheren Willen; – ebenso bei Natur α) einseitiges Tun der Natur, β) gegen ihr früheres Bestehenlassen der Sache –
    Arten, Eigentum zu erwerben – Arten, Gang von Äußerem zu Innerem.
    A. Besitzergreifung als unmittelbar. Geht hervor Unterscheidung der besessenen Einzelheit und der Substanz. Allgemeine Sache, Zeichen, vorgestellte Besitzergreifung.
    B. gleichfalls vorgestellte Besitzergreifung – Negation der Unmittelbarkeit, aber vermittelt durch Gebrauch, d. i. Aufhebung der unmittelbaren Einzelheit, an der ich die Sache habe – Gebrauch bringt hervor, bezeichnet Eigentümer – nehme noch ein Äußeres in Besitz, aber nicht das Unmittelbare.
    C. gleichfalls Besitzergreifung – (Gebrauch, der nicht nur Besitzergreifung, sondern auch) Hervorbringung der Sache ist; (- Erwerbung von Eigentum α) abstrakt: Entäußerung, β) Äußerung als Produktion) – Negation, die in sich positiv ist. Das innerlich Meine – Reflexion in mich. Gebrauch und unmittelbare Besitzergreifung in einem. –
    Gang A. Negation der Unmittelbarkeit. B. Gebrauch, Negation der Unmittelbarkeit und noch Besitz, Eigentum eines Unmittelbaren. C. Hervorbringung aus mir.

    [zu § 66 Anm.]
    Auch das Recht zu leben ist unveräußerlich, d. i. für die Willkür. Es verkauft sich einer, zum Tode; – Geld für seine Familie oder sonstige Verwendung. – Der ihn kauft und tötet, verstümmelt, [ist] Mörder. (Kastration – Lernen von chirurgischen Operationen, – Zahnausreißen).

    [zu “Diese Rückkehr meiner in mich selbst … “]
    a) Was ich nur an sich bin, bin ich äußerlich; – frei, religiös, sittlich etc. nur an sich: also unfrei, nicht religiös etc.
    b) für mich, so bin ich erst wahrhaft – Aber dies Fürsichwerden tut dem Eigentum, Besitz des Andern Eintrag – (Entschädigung – billig in gutem Glauben – Meßpriester, der von Messelesen lebt, darauf angenommen, von den anderen oder im Namen der anderen angestellt.)
    Er hat es mit jemand anderem zu tun.

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