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b) Insofern die Willensbestimmungen die eigenen des Willens, seine in sich reflektierte Besonderung überhaupt sind, sind sie “Das Außereinander der Welt der Erscheinung ist Totalität und ist ganz in ihrer Beziehung-auf-sich enthalten. Die Beziehung der Erscheinung auf sich ist so vollständig bestimmt, hat die Form in ihr selbst und, weil in dieser Identität, als wesentliches Bestehen. So ist die Form Inhalt und nach ihrer entwickelten Bestimmtheit das Gesetz der Erscheinung. In die Form als in sich nicht reflektiert fällt das Negative der Erscheinung, das Unselbstständige und Veränderliche, – sie ist die gleichgültige, äußerliche Form.
Anm.: Bei dem Gegensatze von Form und Inhalt ist wesentlich festzuhalten, dass der Inhalt nicht formlos ist, sondern ebensowohl die Form in ihm selbst hat, als sie ihm ein Äußerliches ist. Es ist die Verdopplung der Form vorhanden, die das eine Mal als in sich reflektiert der Inhalt, das andere Mal als nicht in sich reflektiert die äußerliche, dem Inhalte gleichgültige Existenz ist. An-sich ist hier vorhanden das absolute Verhältnis des Inhalts und der Form, nämlich das Umschlagen derselben ineinander, so dass der Inhalt nichts ist als das Umschlagen der Form in Inhalt, und die Form nichts als Umschlagen des Inhalts in Form. Dies Umschlagen ist eine der wichtigsten Bestimmungen. Gesetzt aber ist dies erst im absoluten Verhältnisse.“ (§ 133 Enz. 1830 Inhalt und Form)
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Dieser Inhalt als Inhalt des Willens ist ihm nach der in a) angegebenen Form Zweck, teils innerlicher oder subjektiver in dem vorstellenden Wollen, teils durch die Vermittlung der das Subjektive in die Objektivität übersetzenden Tätigkeit verwirklichter, ausgeführter Zweck.

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Kommentare

3 Kommentare zu „9“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 9]
    b. Besonderung als in ihm gesetzt, – sein Inhalt – nach der Seite des Bewußtseins des einzelnen Willens also Zweck. Alle Willensbestimmungen sind insofern Zwecke – hier nur als Bestimmungen.
    Auf diesen besonderen Inhalt kommt es an.
    Zunächst formell, oder überhaupt gesetzt durch den Willen – formelle Freiheit – Naturtriebe – Zorn – auch Ich, tue es, will es, wenn ich vor der Leidenschaft außer mir bin, auch formell mein Wille – Eben Leiden, Passiver Wille, außer sich
    Hier Abscheidung des wirklichen freien Willens – d. i.
    α) Wille überhaupt, Innere[s] –
    β) Wille in seinem Zwecke, seiner Bestimmung, Äußern, d. i. Bestimmtheit durch und bei sich – sein Inhalt ganz sein

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 9: Der Inhalt des Willens (der Zweck)

    Worum es geht: § 8 hat den Willen nach der Form betrachtet. Jetzt die andere Seite: nicht wie er will, sondern was. Dieser kurze Paragraph gibt dafür nur das Wort, das wir von hier an gebrauchen werden.

    b) Insofern die Willensbestimmungen die eigenen des Willens sind, also seine in sich reflektierte Besonderung überhaupt, sind sie Inhalt.

    Dieser Inhalt ist dem Willen, nach der in a) angegebenen Form, Zweck. Und zwar in zweierlei Gestalt:

    teils innerlicher oder subjektiver Zweck, im vorstellenden Wollen;

    teils verwirklichter, ausgeführter Zweck, durch die Vermittlung derjenigen Tätigkeit, die das Subjektive in die Objektivität übersetzt.

    Man sieht: Es ist derselbe Zweck, zweimal. Einmal erst vorgestellt, einmal getan.

    Zusammenfassung: Was der Wille will, heißt sein Inhalt, und dieser Inhalt ist als Zweck da — erst der bloß vorgestellte, dann der ausgeführte. Von § 10 an fragen wir, wie es um diesen Inhalt zunächst steht: Er ist zunächst unmittelbar da, und darum ist der Wille erst an sich frei.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Gegenstück zu § 8 — dieselbe Besonderung nach der Seite des Inhalts, der als eigener Inhalt des Willens Zweck ist, teils bloß vorgestellter, teils ausgeführter.

    Wo § 8 die Form der Bestimmtheit betrachtet hatte, betrachtet § 9 dasselbe von der anderen Seite: nicht wie der Wille zu seinem Inhalt steht, sondern dass dieser Inhalt der seinige ist. Das ist die Bedingung dafür, dass überhaupt von Zwecken die Rede sein kann — ein Zweck ist ein Inhalt, den der Wille als den seinen in sich reflektiert hat, zunächst nur vorgestellt, dann durch Tätigkeit in Objektivität übersetzt. Der Schritt ist klein, aber er stellt das Begriffspaar bereit, mit dem später die Moralität arbeitet (§§ 105 ff.).

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