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b) Insofern die Willensbestimmungen die eigenen des Willens, seine in sich reflektierte Besonderung überhaupt sind, sind sie Inhalt. Dieser Inhalt als Inhalt des Willens ist ihm nach der in a) angegebenen Form Zweck, teils innerlicher oder subjektiver in dem vorstellenden Wollen, teils durch die Vermittlung der das Subjektive in die Objektivität übersetzenden Tätigkeit verwirklichter, ausgeführter Zweck.

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Kommentare

2 Kommentare zu „9“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 9]
    b. Besonderung als in ihm gesetzt, – sein Inhalt – nach der Seite des Bewußtseins des einzelnen Willens also Zweck. Alle Willensbestimmungen sind insofern Zwecke – hier nur als Bestimmungen.
    Auf diesen besonderen Inhalt kommt es an.
    Zunächst formell, oder überhaupt gesetzt durch den Willen – formelle Freiheit – Naturtriebe – Zorn – auch Ich, tue es, will es, wenn ich vor der Leidenschaft außer mir bin, auch formell mein Wille – Eben Leiden, Passiver Wille, außer sich
    Hier Abscheidung des wirklichen freien Willens – d. i.
    α) Wille überhaupt, Innere[s] –
    β) Wille in seinem Zwecke, seiner Bestimmung, Äußern, d. i. Bestimmtheit durch und bei sich – sein Inhalt ganz sein

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    Jedes Wollen braucht einen bestimmten Inhalt. Dieser Inhalt heißt zunächst „Zweck“ (im Denken) und wird durch Handeln zum „verwirklichten Werk“ (in der Welt).

    Erklärung: Man kann nicht einfach „nur so“ wollen; man will immer etwas Bestimmtes. Dieses „Etwas“ ist der Inhalt des Willens. In seiner ersten, subjektiven Form stelle ich mir nur vor, was ich will – der Inhalt ist mein innerer Entwurf. In seiner zweiten, objektiven Form handle ich und bringe diesen Inhalt hervor – jetzt ist mein Wille als Sache in der Welt sichtbar.

    Auf den Punkt gebracht: Inhalt im Kopf ist der Plan. Inhalt in der Welt ist das vollbrachte Werk. Beides gehört untrennbar zusammen.

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