95

Der erste Zwang als Gewalt von dem Freien ausgeübt, welche das Dasein der Freiheit in seinem konkreten Sinne, das Recht als Recht verletzt, ist Verbrechen, – ein negativ-unendliches Urteil in seinem vollständigen Sinne (siehe meine Logik, Bd. II, S. 99 ), durch welches nicht nur das Besondere, die Subsumtion einer Sache unter meinen Willen (§ 85), sondern zugleich das Allgemeine, Unendliche im Prädikate des Meinigen, die Rechtsfähigkeit, und zwar ohne die Vermittlung meiner Meinung (wie im Betrug; § 88) ebenso gegen diese negiert wird, – die Sphäre des peinlichen Rechts.

Das Recht, dessen Verletzung das Verbrechen ist, hat zwar bis hierher nur erst die Gestaltungen, die wir gesehen haben, das Verbrechen hiermit auch zunächst nur die auf diese Bestimmungen1 sich beziehende nähere Bedeutung. Aber das in diesen Formen Substantielle ist das Allgemeine, das in seiner weiteren Entwicklung und Gestaltung dasselbe bleibt und daher ebenso dessen Verletzung, das Verbrechen, seinem Begriffe nach. Den besonderen, weiter bestimmten Inhalt, z. B. in Meineid, Staatsverbrechen, Münz-, Wechselverfälschung usf., betrifft daher auch die im folgenden § zu berücksichtigende Bestimmung.

  1. [handschriftlich:] nämlich auf Eigentum, als in einzelnen Sachen – und auf Körper, Teile desselben, Leben – ↩︎

Kommentare

Ein Kommentar zu „95“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 95]
    positiv unendliches Urteil, das Einzelne ist das Einzelne – leerer Schein eines Urteils, worin im Prädikat das Allgemeine fehlt –
    Ich werde als ein nicht rechtliches -, nicht als Person behandelt –
    Zwang: Juden müssen in Rom jährlich eine polemische Predigt gegen sie anhören.
    – in Schwaben, Schwärmer hielten den Kaiser Napoleon für den Messias, 1000jähriges Reich, – keine Abgaben usf., Gehorsam gegen Obrigkeit; – auf Festung gesperrt und gezwungen, die Predigt zu besuchen – Gefängnisstr[äfling] unter einen allgemeinen Zwang des Lebens gesetzt – gestattet und angehalten, was zum gewöhnlichen Leben gehört; – auch zum Essen zwingen, wenn einer sich aushungern will.
    Persönlicher Wille abstrakt; deswegen α) möglich überhaupt, gezwungen zu werden (mit Recht und mit Unrecht); β) rechtlich möglich, und notwendig, wenn er als abstrakt nichtiger, durch subjektiven Willen.

    [zu § 95 Anm.]
    Höhere Bestimmung (des Daseins) der Freiheit als nur Persönlichkeit – höheres Recht – auch äußerlich sich setzen.
    Anwendung in einer positiven Gesetzgebung –
    Auf diesen Stufen finden noch nicht solche Verhältnisse des Eigentums – der rechtlichen Verpflichtungen statt, – aber Verbrechen überhaupt Verletzung des an sich seienden Willens, der in eine Sache fällt, – Staat ist das Sittliche in Wirklichkeit, vorh[andene] Existenz – nicht in Empfindung, Gefühl, Gesinnung – wie Familie zum Teil – keine Vollendung habend, auf ihm beruhend, schwankend, unbestimmt – sondern herausgebildet bis zu einem wirklichen Naturdasein – einer Notwendigkeit, einer physischen Organisation – daher Zwang.

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