12

Das System dieses Inhalts, wie es sich im Willen unmittelbar vorfindet, ist nur als eine Menge und Mannigfaltigkeit von Trieben, deren jeder der meinige überhaupt neben andern und zugleich ein Allgemeines und Unbestimmtes ist, das vielerlei Gegenstände und Weisen der Befriedigung hat. [Darin] daß der Wille sich in dieser gedoppelten Unbestimmtheit die Form der Einzelheit gibt (§ 7), ist er beschließend, und nur als beschließender Wille überhaupt ist er wirklicher Wille.

Statt etwas beschließen, d. h. die Unbestimmtheit, in welcher der eine sowohl als der andere Inhalt zunächst nur ein möglicher ist, aufheben, hat unsere Sprache auch den Ausdruck: sich entschließen, indem die Unbestimmtheit des Willens selbst, als das Neutrale, aber unendlich befruchtete, der Urkeim alles Daseins, in sich die Bestimmungen und Zwecke enthält und sie nur aus sich hervorbringt.

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Kommentare

Eine Antwort zu „12“

  1. Avatar von G.W.F. Hegel

    [zu § 12/13]
    Wille ist formell – sein Inhalt nicht die Freiheit – s. § 13. Mannigfaltigkeit des Besonderen.
    Hier wiederholt – von oben – schon gehabt – Beschließen – weil hier erst näherer bestimmter Inhalt – Trieb, Neigung ist Zweck durch meinen Willen; das Entschließen, Beschließen gehört dazu.
    Einzelheit – unmittelbare Subjektivität ausschließend. 63
    § 13. unmittelbarer Wille – Rückkehr in sich, Subjektivität ist unmittelbare Einzelheit dieses Individuums, – abstr[akte] Negativität – ausschließend – nicht ideell, in mir selbst –

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