Das im Entschluß Gewählte (§ 14) kann der Wille ebenso wieder aufgeben (§ 5). Mit dieser Möglichkeit aber, ebenso über jeden andern Inhalt, den er an die Stelle setzt, und ins Unendliche fort hinauszugehen, kommt er nicht über die Endlichkeit hinaus, weil jeder solche Inhalt ein von der Form Verschiedenes, hiermit ein Endliches, und das Entgegengesetzte der Bestimmtheit, die Unbestimmtheit, Unentschlossenheit oder Abstraktion, nur das andere gleichfalls einseitige Moment ist.
What is resolved upon and chosen (§14) the will may again give
up (§5). Yet, even with the possibility of transcending any other
content which it may substitute, and of proceeding in this way ad
infinitum, the will does not advance beyond finitude, because every
content in turn is different from the form and is finite. The opposite
aspect, namely indeterminateness, irresolution or abstraction, is also
one-sided.
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