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Übergang vom Eigentum zum Vertrage

Das Dasein ist als bestimmtes Sein wesentlich Sein für anderes (siehe oben Anm. zu § 48); das Eigentum nach der Seite, daß es ein Dasein als äußerliche Sache ist, ist für andere Äußerlichkeiten und im Zusammenhange dieser Notwendigkeit und Zufälligkeit. Aber als Dasein des Willens ist es als für anderes nur für den Willen einer anderen Person. Diese Beziehung von Willen auf Willen ist der eigentümliche und wahrhafte Boden, in welchem die Freiheit Dasein hat. Diese Vermittlung, Eigentum nicht mehr nur vermittels einer Sache und meines subjektiven Willens zu haben, sondern ebenso vermittels eines anderen Willens und hiermit in einem gemeinsamen Willen zu haben, macht die Sphäre des Vertrags aus.

Transition from Property to Contract

Existence as determinate being is in essence being for another (see
Remark to §48). One aspect of property is that it is an existent as an
external thing, and in this respect property exists for other external
things and is connected with their necessity and contingency. But it is
also an existent as an embodiment of the will, and from this point of
view the ‘other’ for which it exists can only be the will of another
person. This relation of will to will is the true and proper ground in
which freedom is existent. — The sphere of contract is made up of
this mediation whereby I hold property not merely by means of a
thing and my subjective will, but by means of another person’s will as
well and so hold it in virtue of my participation in a common will.


Kommentare

Eine Antwort zu „71“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Im Vertrage habe ich Eigentum durch gemeinsamen Willen: es ist nämlich das Interesse der Vernunft, daß der subjektive Wille allgemeiner werde und sich zu dieser Verwirklichung erhebe. Die Bestimmung dieses Willens bleibt also im Vertrage, aber in Gemeinsamkeit mit einem anderen Willen. Der allgemeine Wille dagegen tritt hier nur noch in der Form und Gestalt der Gemeinsamkeit auf.

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