c) Der allgemeine Stand hat die allgemeinen Interessen des gesellschaftlichen Zustandes zu seinem Geschäfte; der direkten Arbeit für die Bedürfnisse muss er daher entweder durch Privatvermögen oder dadurch enthoben sein, dass er vom Staat, der seine Tätigkeit in Anspruch nimmt, schadlos gehalten wird, so dass das Privatinteresse in seiner Arbeit für das Allgemeine seine Befriedigung findet.

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