206

Der Stand als die sich objektiv gewordene Besonderheit, teilt sich so einerseits nach dem Begriffe in seine allgemeinen Unterschiede. Andererseits aber, welchem besonderen Stande das Individuum angehöre, darauf haben Naturell, Geburt und Umstände ihren Einfluss, aber die letzte und wesentliche Bestimmung liegt in der subjektiven Meinung und der besonderen Willkür, die sich in dieser Sphäre ihr Recht, Verdienst und ihre Ehre gibt, so dass was in ihr durch innere Notwendigkeit geschieht, zugleich durch die Willkür vermittelt ist und für das subjektive Bewusstsein die Gestalt hat, das Werk seines Willens zu sein.

Auch in dieser Rücksicht tut sich in bezug auf das Prinzip der Besonderheit und der subjektiven Willkür, der Unterschied in dem politischen Leben des Morgenlandes und Abendlandes, und der antiken und der modernen Welt hervor. Die Einteilung des Ganzen in Stände erzeugt sich bei jenen zwar objektiv von selbst, weil sie an sich vernünftig ist, aber das Prinzip der subjektiven Besonderheit erhält dabei nicht zugleich sein Recht, indem z. B. die Zuteilung der Individuen zu den Ständen den Regenten, wie in dem Platonischen Staate (De republica III [415], p. 320, ed. Bip. T. VI.), oder der bloßen Geburt, wie in den indischen Kasten überlassen ist. So in die Organisation des Ganzen nicht aufgenommen, und in ihm nicht versöhnt, zeigt sich deswegen die subjektive Besonderheit, weil sie als wesentliches Moment gleichfalls hervortritt, als Feindseliges, als Verderben der gesellschaftlichen Ordnung (s. § 185, Anm.), entweder als sie über den Haufen werfend, wie in den griechischen Staaten und in der römischen Republik, oder wenn diese als Gewalt habend oder etwa als religiöse |205| Autorität sich erhält, als innere Verdorbenheit und vollkommene Degradation, – wie [es] gewissermaßen bei den Lakedaimoniern und jetzt am vollständigsten bei den Indern der Fall ist. – Von der objektiven Ordnung aber, in Angemessenheit mit ihr und zugleich in ihrem Recht erhalten, wird die subjektive Besonderheit zum Prinzip aller Belebung der bürgerlichen Gesellschaft, der Entwicklung der denkenden Tätigkeit, des Verdiensts und der Ehre. Die Anerkennung und das Recht, dass was in der bürgerlichen Gesellschaft und im Staate durch die Vernunft notwendig ist, zugleich durch die Willkür vermittelt geschehe, ist die nähere Bestimmung dessen, was vornehmlich in der allgemeinen Vorstellung Freiheit heißt (§ 121).

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Kommentare

2 Kommentare zu „206“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Doppelte Bestimmung des Standes — objektiv teilt er sich nach dem Begriffe, subjektiv aber ist die Zuteilung des Einzelnen durch Willkür vermittelt: was durch innere Notwendigkeit geschieht, hat für das Bewusstsein die Gestalt des eigenen Werks.

    Hier tritt zusammen, was seit § 182 auseinanderlag: die Gliederung ist notwendig, die Einordnung des Einzelnen aber liegt bei ihm selbst. Hegel lässt beide Seiten stehen und behauptet ihre Deckung — dieselbe Sache ist von der Sache her notwendig und vom Subjekt her frei gewählt. Genau das nennt die Anmerkung dasjenige, was in der gewöhnlichen Vorstellung Freiheit heißt, und daran misst sie den Unterschied zur antiken und orientalischen Welt: wo die Zuteilung durch Geburt oder Obrigkeit erfolgt, kommt die subjektive Besonderheit nicht zu ihrem Recht und wirkt dann von außen zerstörend gegen die Ordnung, statt sie zu beleben.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 206: Wer entscheidet, zu welchem Stand man gehört?

    Die Einteilung in Stände ergibt sich aus der Sache. Aber wer bestimmt, zu welchem Stand ein einzelner Mensch gehört?

    Begabung, Herkunft und Umstände spielen eine Rolle. Die letzte Entscheidung aber trifft der Einzelne selbst. Er wählt seinen Beruf. Darin liegt sein Recht, sein Verdienst und seine Ehre. Was notwendig ist, geschieht so zugleich durch seine freie Wahl.

    Andere Wege:

    Im alten Orient und in der Antike war das anders. In Platons Staat teilen die Herrscher die Menschen den Ständen zu. In Indien entscheidet die Geburt über die Kaste. Dort kommt die freie Wahl nicht zu ihrem Recht.

    Was geschieht dann?

    Die unterdrückte Freiheit des Einzelnen bricht irgendwann hervor. Als feindliche Kraft. Entweder sie wirft die Ordnung um, wie in den griechischen Städten und in der römischen Republik. Oder Gewalt oder Religion halten sie nieder. Dann führt das zu innerem Verderben und völliger Erniedrigung. So war es zum Teil in Sparta. Und am vollständigsten in Indien.

    Wo die freie Wahl dagegen ihr Recht hat, belebt sie die ganze Gesellschaft. Sie fördert das Denken, das Verdienst und die Ehre. Genau das meinen die meisten, wenn sie von Freiheit sprechen.

    Zusammenfassung: Zu welchem Stand man gehört, entscheidet am Ende die eigene Wahl. Wo das nicht so ist, wie bei den indischen Kasten, zerfällt die Ordnung von innen. Die freie Wahl belebt die Gesellschaft.

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