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Der ackerbauende Stand hat an der Substantialität seines Familien- und Naturlebens in ihm selbst unmittelbar sein konkretes Allgemeines, in welchem er lebt; der allgemeine Stand hat in seiner Bestimmung das Allgemeine für sich zum Zwecke seiner Tätigkeit und zu seinem Boden. Die Mitte zwischen beiden, der Stand des Gewerbes, ist auf das Besondere wesentlich gerichtet, und ihm ist daher vornehmlich die Korporation eigentümlich.

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Kommentare

3 Kommentare zu „250“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 534:

    § 534. Das Bewußtseyn des wesentlichen Zwecks, die Kenntniß der Wirkungsweise der Mächte und wandelbaren Ingredienzien, aus denen jene Nothwendigkeit zusammengesetzt ist, und das Festhalten dieses Zwecks in dem Gange derselben als eines Mittels, hat einerseits zum Concreten der bürgerlichen Gesellschaft das Verhältniß einer äußerlichen Allgemeinheit; diese Ordnung ist als thätige Macht der äußerliche Staat, die Policey, welche, in sofern sie den substantiellen Staat über sich hat, als Staats-Policey erscheint; andererseits bleibt der Zweck substantieller Allgemeinheit und dessen Bethätigung in dieser Sphäre der Besonderheit auf das Geschäft besonderer Zweige und Interesse beschränkt – die Corporation, in welcher der besondere Bürger als Privatmann die Sicherung seines Vermögens findet, eben so sehr als er darin aus seinem einzelnen Privatinteresse heraustritt, und eine bewußte Thätigkeit für einen relativen allgemeinen Zweck, wie in den rechtlichen und Standespflichten seine Sittlichkeit, hat.

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 534:

    § 534. Das Bewußtsein des wesentlichen Zwecks, die Kenntnis der Wirkungsweise der Mächte und wandelbaren Ingredienzien, aus denen jene Notwendigkeit zusammengesetzt ist, und das Festhalten jenes Zwecks in ihr und gegen sie hat einerseits zum Konkreten der bürgerlichen Gesellschaft das Verhältnis einer äußerlichen Allgemeinheit; diese Ordnung ist als tätige Macht der äußerliche Staat, welcher, insofern sie in dem Höheren, dem substantiellen Staate wurzelt, als StaatsPolizei erscheint. Andererseits bleibt in dieser Sphäre der Besonderheit der Zweck substantieller Allgemeinheit und deren Betätigung auf das Geschäft besonderer Zweige und Interessen beschränkt; – die Korporation, in welcher der besondere Bürger als Privatmann die Sicherung seines Vermögens findet, ebensosehr als er darin aus seinem einzelnen Privatinteresse heraustritt und eine bewußte Tätigkeit für einen relativ-allgemeinen Zweck, wie in den rechtlichen und Standespflichten seine Sittlichkeit, hat.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Von den drei Ständen hat der eine sein konkretes Allgemeines unmittelbarsubstantiell, der andere das Allgemeine für sich zum Zweck; dem mittleren, auf das Besondere gerichteten Stand ist daher vornehmlich die Korporation eigentümlich.

    Der Paragraph verteilt die Momente des Begriffs auf die Stände und zieht daraus, wo die Korporation ihren Ort hat. Der ackerbauende Stand lebt in einem Allgemeinen, das er nicht erst wollen muss, weil Familie und Naturleben es ihm vorgeben; der allgemeine Stand hat das Allgemeine ausdrücklich zum Gegenstand und Boden seiner Tätigkeit. Der Gewerbestand steht als Mitte dazwischen: Sein Zweck ist wesentlich das Besondere, und gerade deshalb ist ihm das Allgemeine weder von der Natur gegeben noch zum Beruf gemacht — es muss ihm in einer eigenen Einrichtung erst entstehen, weshalb Hegel ihm die Korporation nicht als einzigem zuspricht, wohl aber als demjenigen, dem sie vornehmlich eigentümlich ist.

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