249

Die polizeiliche Vorsorge verwirklicht und erhält zunächst das Allgemeine, welches in der Besonderheit der bürgerlichen Gesellschaft enthalten ist, als eine äußere Ordnung und Veranstaltung zum Schutz und Sicherheit der Massen von besonderen Zwecken und Interessen, als welche in diesem Allgemeinen ihr Bestehen haben, so wie sie als höhere Leitung Vorsorge für die Interessen (§ 246), die über diese Gesellschaft hinausführen, trägt. Indem nach der Idee die Besonderheit selbst dieses Allgemeine, das in ihren immanenten Interessen ist, zum Zweck und Gegenstand ihres Willens und ihrer Tätigkeit macht, so kehrt das Sittliche als ein Immanentes in die bürgerliche Gesellschaft zurück; dies macht die Bestimmung der Korporation aus.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „249“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Polizei verwirklicht das Allgemeine noch als äußere Ordnung; indem die Besonderheit das in ihren eigenen immanenten Interessen liegende Allgemeine selbst zum Zweck macht, kehrt das Sittliche als Immanentes in die bürgerliche Gesellschaft zurück — dies ist die Korporation.

    Hier wird der Unterschied zwischen äußerer und immanenter Allgemeinheit ausdrücklich gemacht, und an ihm hängt der ganze weitere Gang. Solange die Vorsorge nur schützt und veranstaltet, steht das Allgemeine der Besonderheit gegenüber wie eine Aufsicht: Es gilt für sie, aber nicht durch sie. „Immanent“ heißt dagegen, dass die Besonderheit dasselbe Allgemeine, das ohnehin in ihren eigenen Interessen steckt, wissend zu ihrem Zweck und Gegenstand macht — dann ist die Ordnung nicht mehr über ihr, sondern ihr eigenes Tun. Die Korporation ist der Name für diese Rückkehr des Sittlichen in eine Sphäre, die es mit der Auflösung der Familie (§ 181) verlassen hatte.

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