322

Die Individualität, als ausschließendes Für-sich-sein, erscheint als Verhältnis zu anderen Staaten, deren jeder selbständig gegen die anderen ist. Indem in dieser Selbständigkeit das Für-sich-Sein des wirklichen Geistes sein Dasein hat, ist sie die erste Freiheit und die höchste Ehre eines Volkes.

Diejenigen, welche von Wünschen einer Gesamtheit, die einen mehr oder weniger selbständigen Staat ausmacht und ein eigenes Zentrum hat, sprechen – von Wünschen, diesen Mittelpunkt und seine Selbständigkeit zu verlieren, um mit einem anderen ein Ganzes auszumachen -, wissen wenig von der Natur einer Gesamtheit und dem Selbstgefühl, das ein Volk in seiner Unabhängigkeit hat. – Die erste Gewalt, in welcher Staaten geschichtlich auftreten, ist daher diese Selbständigkeit überhaupt, wenn sie auch ganz abstrakt ist und keine weitere innere Entwicklung hat; es gehört deswegen zu dieser ursprünglichen Erscheinung, daß ein Individuum an ihrer Spitze steht, Patriarch, Stammeshaupt usf.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „322“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), §§ 442, 443:

    § 442. Der sittliche Geist ist selbst 1) ein einzelner, der in einem besonders bestimmten Volke seine Wirklichkeit hat. Als solches Daseyn stellt seine Totalität die unmittelbare Natürlichkeit her, – die geographische und klimatische Bestimmtheit; vornemlich ist er auch in einer besondern Entwicklungs-Stuffe seines geistigen Lebens, und nur in dieser begreift, erfaßt und verfaßt er sich.

    § 443. 2) Als solches einzelnes Individuum ist er ausschliessend gegen andere eben solche Individuen. In ihrem Verhältnisse zu einander hat die Willkühr und Zufälligkeit Statt, weil das Allgemeine um der avtonomischen Selbstständigkeit dieser Personen willen, die in sich reelle Totalität sind, und kein Bedürfniß weiter haben, nur seyn soll, nicht wirklich ist.

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