149

Als Beschränkung kann die bindende Pflicht nur gegen die unbestimmte Subjektivität oder abstrakte Freiheit und gegen die Triebe des natürlichen oder des sein unbestimmtes Gute aus seiner Willkür bestimmenden moralischen Willens erscheinen. Das Individuum hat aber in der Pflicht vielmehr seine Befreiung, teils von der Abhängigkeit, in der es in dem bloßen Naturtriebe steht, sowie von der Gedrücktheit, in der es als subjektive Besonderheit in den moralischen Reflexionen des Sollens und Mögens ist, teils von der unbestimmten Subjektivität, die nicht zum Dasein und der objektiven Bestimmtheit des Handelns kommt und in sich und als eine Unwirklichkeit bleibt. In der Pflicht befreit das Individuum sich zur substantiellen Freiheit.

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Kommentare

2 Kommentare zu „149“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die Pflicht beschränkt nur die Willkür der Subjektivität und stößt nur gegen das abstrakte Gute an, welches die Subjektivität festhält. Wenn die Menschen sagen, wir wollen frei sein, so heißt das zunächst nur, wir wollen abstrakt frei sein, und jede Bestimmung und Gliederung im Staate gilt für eine Beschränkung dieser Freiheit. Die Pflicht ist insofern nicht Beschränkung der Freiheit, sondern nur der Abstraktion derselben, das heißt der Unfreiheit: sie ist das Gelangen zum Wesen, das Gewinnen der affirmativen Freiheit.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Was nur der unbestimmten Subjektivität als Beschränkung erscheint, ist an der Pflicht in Wahrheit Befreiung zur substantiellen Freiheit.

    Umgekehrt wird die geläufige Ansicht, die Pflicht binde und beschränke. Als Beschränkung erscheint sie nur dem bloßen Naturtrieb und der unbestimmten Subjektivität oder abstrakten Freiheit, die sich auf nichts Bestimmtes festlegen will. Ihnen gegenüber nennt Hegel drei Befreiungen: von der Abhängigkeit, in der der Wille im bloßen Naturtriebe von seinem Gegenstand steht; von der Gedrücktheit, in der er als subjektive Besonderheit in den moralischen Reflexionen des Sollens und Mögens steht, wo jedes Bestimmte erst gegen ein bloßes Sollen abgewogen werden muss und nichts feststeht; und von der unbestimmten Subjektivität selbst, die nie zum Dasein und zur objektiven Bestimmtheit des Handelns kommt und darum in sich und unwirklich bleibt. Da Freiheit für Hegel nicht im Offenhalten aller Möglichkeiten, sondern im bestimmten Dasein besteht, ist gerade das Bindende dasjenige, worin das Individuum sich befreit.

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