Welche Rolle spielt bei Hegel die „Differenz“?

Kurz: Eine tragende – aber nicht die letzte. Bei Hegel ist der Unterschied kein Mangel an Einheit, sondern das, wodurch überhaupt etwas ist; ohne ihn gäbe es nur die Nacht, in der alle Kühe schwarz sind. Zugleich ist er nicht das Ende der Analyse: Er treibt weiter zum Widerspruch. Genau daran setzt die Kritik des zwanzigsten Jahrhunderts an.

Der Ort in der Logik

In der Logik des Wesens stehen vier Bestimmungen in einer Reihe: Identität, Unterschied, Gegensatz, Widerspruch (Enzyklopädie §§ 115–120). Die Identität ist dabei die ärmste: „A = A“ sagt nichts. Der Unterschied hat mehrere Stufen – die gleichgültige Verschiedenheit (zwei Dinge sind eben verschieden), den Gegensatz (jedes ist, was es ist, nur durch das andere) und schließlich den Widerspruch, in dem die Bestimmung an sich selbst zugrunde geht.

Dass dieser letzte Schritt kein Unglück ist, sagt Hegel so deutlich, wie man es sagen kann:

[Die Identität] ist nur die Bestimmung des einfachen Unmittelbaren, des toten Seins; er aber ist die Wurzel aller Bewegung und Lebendigkeit; nur insofern etwas in sich selbst einen Widerspruch hat, bewegt es sich, hat Trieb und Tätigkeit.

Wissenschaft der Logik II, Der Widerspruch

Der Unterschied als Prinzip der modernen Welt

In der Rechtsphilosophie hat die Differenz einen Namen: Besonderheit. Und Hegel hält sie für das, was die Neuzeit von der Antike trennt:

Das Recht der Besonderheit des Subjekts, sich befriedigt zu finden, oder, was dasselbe ist, das Recht der subjektiven Freiheit macht den Wende- und Mittelpunkt in dem Unterschiede des Altertums und der modernen Zeit.

Grundlinien, § 124 Anm.

Daraus folgt der Maßstab, an dem Hegel Ordnungen misst. Wo die Besonderheit keinen Ort hat, tritt sie als Zerstörung auf (§ 206 Anm.); wo sie ihren Ort hat, wird sie „zum Prinzip aller Belebung der bürgerlichen Gesellschaft“. Und § 260 verlangt ausdrücklich, das Prinzip der Subjektivität „sich zum selbständigen Extreme der persönlichen Besonderheit vollenden zu lassen“. Eine Einheit, die den Unterschied klein hält, ist bei Hegel keine.

Und die Grenze

Der Unterschied bleibt bei Hegel gleichwohl ein Moment. Er soll aufgehoben werden – nicht getilgt, aber in eine Einheit eingeholt, die ihn trägt. Genau das haben Denker des zwanzigsten Jahrhunderts bestritten, die die Differenz gegen Hegel in Stellung gebracht haben: Was sich nicht einholen lässt, sei nicht ein Rest, den das System noch nicht erfasst hat, sondern das Erste. Für die Rechtsphilosophie heißt das: Ob § 260 hält, was es verspricht, oder ob das Allgemeine am Ende doch mehr wiegt als das Besondere, ist keine Auslegungsfrage, sondern an den § 272§ 320 zu prüfen.

Bemerkenswert bleibt, dass Hegels erste Veröffentlichung – die Differenz des Fichteschen und Schellingschen Systems der Philosophie (1801) – dieses Wort im Titel führt. Der Vorwurf, er kenne den Unterschied nicht, trifft jedenfalls nicht den Anfang.

Fundstellen. Wissenschaft der Logik II, Erster Abschnitt, Erstes Kapitel (Identität, Unterschied, Widerspruch); Enzyklopädie (1830) §§ 115–122. – Differenz des Fichteschen und Schellingschen Systems der Philosophie, 1801. – Grundlinien § 124 Anm., § 182§ 187, § 206 Anm., § 260. – Literatur. Als Gegenposition Gilles Deleuze, Différence et répétition, Paris 1968, und Jacques Derrida, Marges de la philosophie, Paris 1972; zur Verteidigung Robert B. Pippin, Hegel’s Idealism, Cambridge 1989. – Im Glossar: der Widerspruch, bestimmte Negation, konkrete Allgemeinheit.

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