Wo fängt ein System an, das nichts voraussetzen darf?

Kurz: Mit dem Ärmsten, was sich denken lässt – dem reinen Sein. Und mit einem Entschluss, von dem Hegel selbst sagt, man könne ihn für Willkür halten. Der Anfang trägt das System nicht; er wird von ihm getragen. Die Grundlinien machen diesen Anfang nicht mit: sie sind ein Teil und setzen ihren Begriff als gegeben voraus.

Das Problem

Eine Wissenschaft, die alles begründen will, darf nicht selbst auf einer unbegründeten Annahme stehen. Also darf ihr erster Satz nichts voraussetzen. Aber ein Satz, der nichts voraussetzt, hat auch keinen Inhalt – und aus nichts folgt nichts. Hegel hält das Problem für neu, nicht für ewig:

In neueren Zeiten erst ist das Bewußtsein entstanden, daß es eine Schwierigkeit sei, einen Anfang in der Philosophie zu finden.

Wissenschaft der Logik I, „Womit muß der Anfang der Wissenschaft gemacht werden?“

Früher fragte man nach dem Prinzip – Wasser, das Eine, Substanz, Monade – und das war eine Frage nach dem Inhalt, nicht nach dem Anfangen. Erst als die Methode selbst zum Thema wurde, fiel auf, dass beides zusammenfallen muss: das Erste im Denken und das Erste des Gedachten.

Hegels Antwort: das reine Sein

Wenn der Anfang nichts voraussetzen darf, kann er auch keine Bestimmung in sich haben – denn jede Bestimmung wäre schon ein Unterschied und damit eine Vermittlung. Übrig bleibt genau eines:

er darf so nichts voraussetzen, muß durch nichts vermittelt sein noch einen Grund haben; er soll vielmehr selbst Grund der ganzen Wissenschaft sein. […] Der Anfang ist also das reine Sein.

Wissenschaft der Logik I

Das ist keine Behauptung über die Welt. Es ist die Feststellung, dass am Anfang nichts steht, worüber man streiten könnte – und genau darin liegt seine Voraussetzungslosigkeit. Dass daraus überhaupt etwas folgt, ist der Skandal der Logik: Sein ohne jede weitere Bestimmung ist von Nichts nicht zu unterscheiden. Der Anfang bewegt sich, weil er leer ist.

Der Entschluss

Ein Rest bleibt, und Hegel verschweigt ihn nicht. Dass man mit dem reinen Denken anfängt, folgt aus nichts:

Nur der Entschluß, den man auch für eine Willkür ansehen kann, nämlich daß man das Denken als solches betrachten wolle, ist vorhanden.

Wissenschaft der Logik I

Dieser Satz wird gern als Eingeständnis eines Scheiterns gelesen. Er ist eher das Gegenteil: eine Warnung davor, dem Anfang mehr zuzumuten, als er tragen kann. Man kann das Denken nicht durch ein Argument dazu bringen anzufangen; man kann nur anfangen.

Warum der Anfang nicht das Fundament ist

Die eigentliche Auflösung liegt woanders. Hegels System ist kein Gebäude, das auf einem Grundstein steht, sondern eine Bewegung, die zu ihrem Ausgangspunkt zurückkommt:

Das Wesentliche für die Wissenschaft ist nicht so sehr, daß ein rein Unmittelbares der Anfang sei, sondern daß das Ganze derselben ein Kreislauf in sich selbst ist, worin das Erste auch das Letzte und das Letzte auch das Erste wird.

Wissenschaft der Logik I

Der Anfang verliert dabei seine Einseitigkeit – er wird nachträglich zu dem, was er zu sein beanspruchte:

Durch diesen Fortgang denn verliert der Anfang das, was er in dieser Bestimmtheit, ein Unmittelbares und Abstraktes überhaupt zu sein, Einseitiges hat; er wird ein Vermitteltes, und die Linie der wissenschaftlichen Fortbewegung macht sich damit zu einem Kreise.

Wissenschaft der Logik I

Begründet ist der Anfang also nicht vor der Wissenschaft, sondern durch sie. Das ist zirkulär – und Hegel bestreitet das nicht, sondern behauptet, dass jede Wissenschaft, die sich selbst begründet, diese Gestalt haben muss. Wer das für einen Fehlschluss hält, muss zeigen, wie es anders ginge; wer es für eine Trivialität hält, muss erklären, warum die Suche nach dem letzten Fundament nie aufgehört hat.

Und die Grundlinien?

Sie machen diesen Anfang gerade nicht. Der zweite Paragraph sagt mit bemerkenswerter Offenheit, dass die Rechtswissenschaft ihren eigenen Grundbegriff nicht begründet:

Als Teil hat sie einen bestimmten Anfangspunkt, welcher das Resultat und die Wahrheit von dem ist, was vorhergeht […]. Der Begriff des Rechts fällt daher seinem Werden nach außerhalb der Wissenschaft des Rechts, seine Deduktion ist hier vorausgesetzt, und er ist als gegeben aufzunehmen.

Grundlinien, § 2

Für das Lesen hat das eine sehr praktische Folge: Man muss die Logik nicht gelesen haben, um bei § 1 anzufangen. Die Grundlinien fangen dort an, wo ein Leser mit dem Wort „Freiheit“ etwas verbinden kann, und arbeiten von da aus. Ausführlich dazu: Muss ich die Logik kennen?

Was Hegel in § 2 Anm. dagegen ausschließt, ist der bequeme Ersatz für einen Anfang: mit einer Definition zu beginnen. Definitionen abstrahieren aus vorhandenen Vorstellungen und messen sich an ihnen – und werden damit falsch, sobald die Vorstellungen falsch sind. Sein Beispiel ist bis heute unüberholt: Im römischen Recht wäre keine Definition des Menschen möglich gewesen, „denn der Sklave ließe sich darunter nicht subsumieren“. Nicht die Definition hätte den Fall geklärt – der Fall hätte die Definition widerlegt.

Fundstellen. Wissenschaft der Logik I, Erstes Buch, Einleitung: „Womit muß der Anfang der Wissenschaft gemacht werden?“ (GW 21, 53–68; TWA 5, 65–79). – Enzyklopädie (1830) §§ 1–18 zum Verhältnis von Teil und Ganzem, §§ 61 ff. zum unmittelbaren Wissen. – Grundlinien § 2 und Anmerkung; der Warnsatz omnis definitio in iure civili periculosa stammt aus Dig. 50, 17, 202 (Iavolenus). – Siehe auch Wissenschaft der Logik und Unmittelbarkeit und Vermittlung im Glossar. – Literatur. Robb Dunphy, „Hegel and the Problem of Beginning“, Hegel Bulletin 42/3 (2021); Dieter Henrich, „Anfang und Methode der Logik“, in: Hegel im Kontext, Frankfurt a. M. 1971. · Kevin Thompson, Hegel’s Theory of Normativity. The Systematic Foundations of the Philosophical Science of Right, Evanston 2019 – die eingehendste neuere Untersuchung dazu, wie die Grundlinien ihre Sätze begründen und was die Voraussetzung des Rechtsbegriffs in § 2 methodisch bedeutet.

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