237

Wenn nun die Möglichkeit der Teilnahme an dem allgemeinen Vermögen für die Individuen vorhanden und durch die öffentliche Macht gesichert ist, so bleibt sie, ohnehin dass diese Sicherung unvollständig bleiben muss, noch von der subjektiven Seite den Zufälligkeiten unterworfen und um so mehr, je mehr sie Bedingungen der Geschicklichkeit, Gesundheit, Kapital usf. voraussetzt.

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Kommentare

2 Kommentare zu „237“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die durch die öffentliche Macht gesicherte Teilnahme am allgemeinen Vermögen bleibt bloße Möglichkeit und ist von der subjektiven Seite her der Zufälligkeit unterworfen.

    Nachdem die äußeren Bedingungen des Erwerbs geordnet sind, bleibt eine Zufälligkeit übrig, die von außen gar nicht erreichbar ist. Denn ob die gesicherte Möglichkeit für diesen Einzelnen wirklich wird, hängt an Geschicklichkeit, Gesundheit und Kapital, also an Bedingungen, die er mitbringt oder nicht; je mehr die Erwerbsart solche Voraussetzungen verlangt, desto mehr Zufall steckt in ihr. Damit ist die Aufgabe von § 230 — die Zufälligkeit aufzuheben — an dem Punkt angelangt, an dem die bloß sichernde, äußere Ordnung nicht mehr ausreicht, und der Gang wendet sich zu dem Ganzen, das für diese Seite des Individuums einsteht.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 237: Die Sicherung bleibt lückenhaft

    Jeder kann am gemeinsamen Reichtum teilhaben. Die öffentliche Macht sichert diese Möglichkeit. Ist damit alles gut?

    Nein. Die Sicherung muss lückenhaft bleiben. Und sie hängt weiter von Zufällen ab, die beim Einzelnen liegen.

    Welche Zufälle?

    Wer teilhaben will, braucht Geschick, Gesundheit und Kapital. Je mehr solche Bedingungen nötig sind, desto größer ist der Zufall. Wer krank wird oder kein Startgeld hat, bleibt leicht zurück.

    Zusammenfassung: Die öffentliche Macht sichert die Teilhabe am Reichtum. Doch diese Sicherung bleibt lückenhaft. Denn Geschick, Gesundheit und Kapital hängen vom Zufall ab.

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