254

In der Korporation liegt nur insofern eine Beschränkung des sogenannten natürlichen Rechts, seine Geschicklichkeit auszuüben und damit zu erwerben, was zu erwerben ist, als sie darin zur Vernünftigkeit bestimmt, nämlich von der eigenen Meinung und Zufälligkeit, der eigenen Gefahr wie der Gefahr für andere, befreit, anerkannt, gesichert und zugleich zur bewussten Tätigkeit für einen gemeinsamen Zweck erhoben wird.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „254“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die scheinbare Beschränkung des natürlichen Rechts ist dessen Bestimmung zur Vernünftigkeit: Befreiung von eigener Meinung und Zufälligkeit.

    Der Paragraph wendet einen Einwand um. Dass die Korporation den Zugang zum Gewerbe ordnet, erscheint als Schranke der natürlichen Freiheit, seine Geschicklichkeit beliebig auszuüben; Hegel zeigt, dass dieses „natürliche Recht“ nur die Willkür ist, also das Vermögen, dies oder jenes zu tun, ohne dass darin schon eine Bestimmung läge. Bestimmung zur Vernünftigkeit heißt: Aus dem bloßen Können wird ein Tun, das anerkannt, gesichert und auf einen bewusst gemeinsamen Zweck bezogen ist — verloren geht die Zufälligkeit, samt der Gefahr für den Handelnden wie für andere, nicht die Freiheit. Es ist derselbe Zug wie in § 15: Freiheit als Willkür ist noch nicht die Freiheit des Begriffs.

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