357

3. Das römische Reich

In diesem Reiche vollbringt sich die Unterscheidung zur unendlichen Zerreißung des sittlichen Lebens in die Extreme persönlichen privaten Selbstbewusstseins und abstrakter Allgemeinheit. Die Entgegensetzung, ausgegangen von der substantiellen Anschauung einer Aristokratie gegen das Prinzip freier Persönlichkeit in demokratischer Form, entwickelt sich nach jener Seite zum Aberglauben und zur Behauptung kalter, habsüchtiger Gewalt, nach dieser zur Verdorbenheit eines Pöbels, und die Auflösung des Ganzen endigt sich in das allgemeine Unglück und den Tod des sittlichen Lebens, worin die Völkerindividualitäten in der Einheit eines Pantheons ersterben, alle Einzelnen zu Privatpersonen und zu Gleichen mit formellem Rechte herabsinken, welche hiermit nur eine abstrakte, ins Ungeheure sich treibende Willkür zusammenhält.

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Kommentare

2 Kommentare zu „357“

  1. Avatar von Hegel (Naturrechtsaufsatz 1802)
    Hegel (Naturrechtsaufsatz 1802)

    Hegel, Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts (Kritisches Journal der Philosophie, Bd. 2, 2. Stück, 1802), S. 458:

    […] sie empfingen Gesetze und Befehlshaber von dem Willen ihres Monarchen, und die Nachkommenschaft der kühnsten Häupter war mit dem Rang von Bürgern und Unterthanen zufrieden; die höher strebenden Gemüther sammelten sich zu der Fahne der Kayser; und die verlassenen Länder, politischer Stärke oder Einheit beraubt, sanken unmerklich in die matte Gleichgültigkeit des Privatlebens.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das dritte Prinzip — die Unterscheidung vollendet sich zur unendlichen Zerreißung in die Extreme des persönlichen Privatselbstbewusstseins und der abstrakten Allgemeinheit, deren Auflösung der Tod des sittlichen Lebens ist.

    Was in § 356 als bloßes Sichunterscheiden begann, treibt Hegel hier bis zum Äußersten: Die beiden Seiten stehen nicht mehr in einer Einheit, sondern als Extreme auseinander — auf der einen Seite der Einzelne als bloße Privatperson, auf der anderen eine Allgemeinheit, die abstrakt heißt, weil sie nichts mehr enthält als die leere Rechtsform. Die Gleichheit, die dabei entsteht, ist für ihn deshalb kein Gewinn, sondern das Ergebnis eines Herabsinkens: Alle sind gleich, weil an allen nur noch das Formelle gilt, das schon das abstrakte Recht (§§ 34 ff.) bestimmt hatte. Was ein solches Ganzes noch zusammenhält, kann nach dieser Ableitung nur eine abstrakte, ins Ungeheure sich treibende Willkür sein.

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