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|472| wirkenden Veranstaltung4), daß die Wirksamkeit jedes Einzelnen durch den allgemeinen Willen gezwungen werde, ist, wie dieser allgemeine Wille notwendig in den Subjekten, welche dessen Organe und Verwalter sind, reell sei, – eine Aufgabe, welcher die Entgegensetzung des einzelnen Willens gegen den allgemeinen Willen vorausgesetzt ist; das Einssein mit dem allgemeinen Willen kann hiermit nicht als innere absolute Majestät aufgefaßt und gesetzt [werden], sondern als etwas, das durch ein äußeres Verhältnis oder Zwang hervorgebracht werden soll. Es kann aber hier in der Realität in dem zu setzenden Progressus des Zwingens und Aufsehens nicht in unendliche Reihen fortgegangen und von dem Reellen zum Ideellen übergesprungen werden; es muß ein höchster positiver Punkt sein, von dem das Zwingen nach dem Begriffe der allgemeinen Freiheit anfängt. Aber dieser Punkt muß wie alle anderen Punkte dazu gezwungen werden, daß er so nach dem Begriffe der allgemeinen Freiheit zwingt; ein Punkt, der in diesem allgemeinen Systeme des Zwangs nicht gezwungen würde, träte aus dem Prinzip und wäre transzendent. Die Frage ist also nun, wie dieser höchste Wille ebenso durch Zwang und Aufsehen dem Begriff des allgemeinen Willens gemäß werde und also das System ganz immanent und transzendental bleibe. Dies könnte nicht anders geschehen, als daß die Macht des Ganzen an die beiden Seiten, die einander gegenüberstehen, verteilt sei, so daß das Regierte von der Regierung und die Regierung von dem Regierten gezwungen werden. Ist die Macht und hiermit der mögliche Zwang von beiden Seiten in ungleicher Stärke gesetzt, so wird, um soviel der eine Teil mehr Gewalt hat als der andere oder um den Überschuß beider, nur ein Teil und nicht der entgegengesetzte gezwungen, was nicht sein soll. Aber eigentlich ist der Übermächtige allein der Mächtige, denn daß etwas Grenze für das Andere sei, muß es ihm gleich sein; der Schwächere ist daher keine Grenze
4) Werkausgabe: Naturrecht, T. I, S. 169 ff.; SW, Bd. III, S. 142 ff.

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