Die absolute Sittlichkeit aber ist nach dem bisherigen so wesentlich die Sittlichkeit aller, daß man von ihr nicht sagen kann, sie spiegle sich als solche am einzelnen ab; denn sie ist so sehr sein Wesen als der die Natur durchdringende Aether das untrennbare Wesen der Gestalten der Natur ist, und als die Idealität ihrer erscheinenden Formen, der Raum, in keiner sich schlechthin um nichts besondert; sondern wie die Linien und Ecken des Krystalls, in denen er die äußere Form seiner Natur ausdrückt, Negationen sind, so ist die Sittlichkeit, insofern sie am Einzelnen als solchem sich ausdrückt, ein negatives. Sie kann sich vors erste nicht im einzelnen ausdrücken, wenn sie nicht seine Seele ist, und sie ist es nur, insofern sie ein allgemeines und der reine Geist eines Volkes ist; das positive ist der Natur nach eher als das negative; oder, wie Aristoteles es sagt, das Volk ist eher der Natur nach, als der einzelne; denn wenn der einzelne abgesondert nichts selbstständiges ist, so muß er gleich allen Theilen in Einer Einheit mit dem Ganzen seyn; wer aber nicht gemeinschaftlich seyn kann, oder aus Selbstständigkeit nichts bedarf, ist kein Theil des Volks, und darum entweder Thier oder Gott. Alsdenn, insofern sie im einzelnen sich als solchem ausdrückt, ist sie unter der Form der Negation gesetzt, d. i. sie ist die Möglichkeit des allgemeinen Geistes; und die sittlichen Eigenschaften, die dem einzelnen angehören, wie Muth, oder Mäßigkeit, oder Sparsamkeit, oder Freygebigkeit, u.s.w. sind negative Sittlichkeit, daß nemlich in der Besonderheit des Einzelnen nicht wahrhaft eine Einzelnheit fixirt, und eine reelle Abstraction gemacht werde; und Möglichkeiten oder Fähigkeiten, in der allgemeinen Sittlichkeit zu seyn. Diese Tugenden, die an sich Möglichkeiten und in einer negativen Bedeutung sind, sind der Gegenstand der Moral, und man sieht, daß das Verhältniß des Naturrechts und der Moral sich auf diese Weise umgekehrt hat; daß nemlich der Moral nur das Gebiet des an sich negativen zukommt, dem Naturrecht aber das wahrhaft positive, nach seinem Nahmen, daß es construiren soll, wie die sittliche Natur zu ihrem wahrhaften Rechte gelangt; da hingegen, wenn sowohl das negative, als auch dieses als die Abstraction der Aeußerlichkeit, des formalen Sittengesetzes, des reinen Willens und des Willens des einzelnen, und dann die Synthesen dieser Abstractionen wie der Zwang, die Beschränkung der Freyheit des einzelnen durch den Begriff der allgemeinen Freyheit u.s.w. die Bestimmung des Naturrechts ausdrückten, es ein Naturunrecht seyn würde, indem bey der Zugrundlegung solcher Negationen als Realitäten die sittliche Natur in das höchste Verderben und Unglück versetzt wird.

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