Willens und der reinen praktischen Vernunft ist, daß von allem Innhalt abstrahirt sey; und also ist es an sich widersprechend, eine Sittengesetzgebung, da sie einen Innhalt haben müßte, bey dieser absoluten praktischen Vernunft zu suchen, da ihr Wesen darin besteht, keinen Innhalt zu haben.
Daß also dieser Formalismus ein Gesetz aussprechen könne, dazu ist nothwendig, daß irgend eine Materie, eine Bestimmtheit gesetzt werde, welche den Innhalt des Gesetzes ausmache; und die Form, welche zu dieser Bestimmtheit hinzukommt, ist die Einheit, oder Allgemeinheit; daß eine Maxime deines Willens zugleich als Princip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten müsse, dieses Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft drückt aus, daß irgend eine Bestimmtheit, welche den Innhalt der Maxime des besondern Willens ausmacht, als Begriff, als Allgemeines gesetzt werde.
Aber jede Bestimmtheit ist fähig, in die Begriffsform aufgenommen und als eine Qualität gesetzt zu werden, und es gibt gar nichts, was nicht auf diese Weise zu einem sittlichen Gesetz gemacht werden könnte. Jede Bestimmtheit ist aber an sich selbst ein Besonderes und nicht ein Allgemeines; es steht ihr die entgegengesetzte Bestimmtheit gegenüber, und sie ist nur Bestimmtheit, insofern ihr eine solche gegenüber steht. Jede von beyden Bestimmtheiten ist gleichermaßen fähig, gedacht zu werden; welche von beyden es seyn soll, welche in die Einheit aufgenommen oder gedacht, und von welcher abstrahirt werden soll, dieß ist völlig unbestimmt und frey; wenn die eine fixirt ist, als an und für sich bestehend, so kann die andere freylich nicht gesetzt werden; aber diese andere kann ebensogut gedacht, und da diese Form des Denkens das Wesen ist, als ein absolutes Sittengesetz ausgesprochen werden. Daß der gemeinste Verstand ohne Unterweisung jene leichte Operation vornehmen und unterscheiden könne, welche Form in der Maxime sich zur allgemeinen Gesetzgebung schicke oder nicht, zeigt Kant an dem Beispiel, der Frage, ob die Maxime, mein Vermögen durch alle sichere Mittel zu vergrößern, – im Fall sich an einem Depositum ein solches Mittel zeigte, als ein allgemeines praktisches Gesetz gelten könne, welche also des Innhalts seyn würde, daß jedermann ein Depositum, dessen Niederlegung ihm niemand beweisen kann, ableugnen dürfe; diese Frage entscheide sich von sich selbst, indem ein solches Princip als Gesetz sich selbst vernichten würde, weil es machen würde, daß es gar kein Depositum gäbe; – daß es aber gar kein Depositum gäbe, welcher Wiederspruch läge darin? Daß kein Depositum sey, wird andern nothwendigen Bestimmtheiten widersprechen; so wie, daß ein Depositum möglich sey, mit andern nothwendigen Bestimmtheiten zusammenhängen, und dadurch selbst nothwendig seyn wird; aber nicht andere Zwecke und materiale Gründe sollen herbeygerufen werden, sondern die unmittelbare Form des Begriffs soll die Richtigkeit der ersten oder der zweyten Annahme entscheiden; aber für die Form ist die eine der

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