324

Diese Bestimmung, mit welcher das Interesse und das Recht der Einzelnen als ein verschwindendes Moment gesetzt ist, ist zugleich das Positive, nämlich ihrer nicht zufälligen und veränderlichen, sondern an und für sich seienden Individualität. Dies Verhältnis und die Anerkennung desselben ist daher ihre substantielle Pflicht – die Pflicht, durch Gefahr und Aufopferung ihres Eigentums und Lebens, ohnehin ihres Meinens und alles dessen, was von selbst in dem Umfange des Lebens begriffen ist, diese substantielle Individualität, die Unabhängigkeit und Souveränität des Staats zu erhalten.

Es gibt eine sehr schiefe Berechnung, wenn bei der Forderung dieser Aufopferung der Staat nur als bürgerliche Gesellschaft und als sein Endzweck nur die Sicherung des Lebens und Eigentums der Individuen betrachtet wird; denn diese Sicherheit wird nicht durch die Aufopferung dessen erreicht, was gesichert werden soll; im Gegenteil. – In dem Angegebenen liegt das sittliche Moment des Krieges, der nicht als absolutes Übel und als eine bloß äußere Zufälligkeit zu betrachten ist, welche, sei es in was es wolle, in den Leidenschaften der Machthabenden oder der Völker, in Ungerechtigkeiten usf., überhaupt in solchem, das nicht sein soll, seinen somit selbst zufälligen Grund habe. Was von der Natur des Zufälligen ist, dem widerfährt das Zufällige, und dieses Schicksal eben ist somit die Notwendigkeit, – wie überhaupt der Begriff und die Philosophie den Gesichtspunkt der bloßen Zufälligkeit verschwinden macht und in ihr, als dem Schein, ihr Wesen, die Notwendigkeit erkennt. Es ist notwendig, dass das Endliche, Besitz und Leben, als Zufälliges gesetzt werde, weil dies der Begriff des Endlichen ist. Diese Notwendigkeit hat einerseits die Gestalt von Naturgewalt, und alles Endliche ist sterblich und vergänglich. Im sittlichen Wesen aber, dem Staate, wird der Natur diese Gewalt abgenommen und die Notwendigkeit zum Werke der Freiheit, einem Sittlichen erhoben; – jene Vergänglichkeit wird ein gewolltes Vorübergehen und die zum Grunde liegende Negativität zur substantiellen eigenen Individualität des sittlichen Wesens. – Der Krieg als der Zustand, in welchem mit der Eitelkeit der zeitlichen Güter und Dinge, die sonst eine erbauliche Redensart zu sein pflegt, Ernst gemacht wird, ist hiermit das Moment, worin die Idealität des Besonderen ihr Recht erhält und Wirklichkeit wird; – er hat die höhere Bedeutung, dass durch ihn, wie ich es anderwärts1 ausgedrückt habe, „die sittliche Gesundheit der Völker in ihrer Indifferenz gegen das Festwerden der endlichen Bestimmtheiten erhalten wird, wie die Bewegung der Winde die See vor der Fäulnis bewahrt, in welche sie eine dauernde Ruhe, wie die Völker ein dauernder oder gar ein ewiger Friede, versetzen würde“. – Dass dies übrigens nur philosophische Idee oder, wie man es anders auszudrücken pflegt, eine Rechtfertigung der Vorsehung ist und dass die wirklichen Kriege noch einer anderen Rechtfertigung bedürfen, davon hernach. – Dass die Idealität, welche im Kriege als in einem zufälligen Verhältnisse nach außen liegend zum Vorschein kommt, und die Idealität, nach welcher die inneren Staatsgewalten organische Momente des Ganzen sind, dieselbe ist, kommt in der geschichtlichen Erscheinung unter anderen in der Gestalt vor, dass glückliche Kriege innere Unruhen verhindert und die innere Staatsmacht befestigt haben. Dass Völker, die Souveränität nach innen nicht ertragen wollend oder fürchtend, von anderen unterjocht werden und mit um so weniger Erfolg und Ehre sich für ihre Unabhängigkeit bemüht haben, je weniger es nach innen zu einer ersten Einrichtung der Staatsgewalt kommen konnte (ihre Freiheit ist gestorben an der Furcht zu sterben); dass Staaten, welche die Garantie ihrer Selbstständigkeit nicht in ihrer bewaffneten Macht, sondern in anderen Rücksichten haben (wie z. B. gegen Nachbarn unverhältnismäßig kleine Staaten), bei einer inneren Verfassung bestehen können, die für sich weder Ruhe nach innen noch nach außen verbürgte usf., – sind Erscheinungen, die eben dahin gehören.

  1. in: Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts ↩︎

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Kommentare

5 Kommentare zu „324“

  1. Avatar von Hegel (Naturrechtsaufsatz 1802)
    Hegel (Naturrechtsaufsatz 1802)

    Hegel, Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts (Kritisches Journal der Philosophie, Bd. 2, 2. Stück, 1802), S. 459:

    Es ist dieß nichts anders als die Aufführung der Tragödie im sittlichen, welche das Absolute ewig mit sich selbst spielt, daß es sich ewig in die Objectivität gebiert, in dieser seiner Gestalt hiemit sich dem Leiden und dem Tode übergibt, und sich aus seiner Asche in die Herrlichkeit erhebt. Das Göttliche in seiner Gestalt und Objectivität hat unmittelbar eine gedoppelte Natur, und sein Leben ist […]

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 445:

    § 445. Dieser Zustand zeigt die Substanz in dem nothwendigen Momente ihrer zur absoluten Negativität fortgehenden Individualität, in welcher sich als in der Macht über die Einzelnen, deren besondere Selbstständigkeit und der Zustand ihres Versencktseyns in das äusserliche Daseyn des Besitzes und in das natürliche Leben als ein Nichtiges fühlt, und die Erhaltung der allgemeinen Substanz durch die Aufopferung dieses natürlichen und besondern Daseyns, in der Gesinnung der Freyheit und Vereitlung des Eiteln sich mit sich selbst vermittelt.

  3. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Im Frieden dehnt sich das bürgerliche Leben mehr aus, alle Sphären hausen sich ein, und es ist auf die Länge ein Versumpfen der Menschen, ihre Partikularitäten werden immer fester und verknöchern. Aber zur Gesundheit gehört die Einheit des Körpers, und wenn die Teile in sich hart werden, so ist der Tod da. Ewiger Friede wird häufig als ein Ideal gefordert, worauf die Menschheit zugehen müsse. Kant hat so einen Fürstenbund vorgeschlagen, der die Streitigkeiten der Staaten schlichten sollte, und die Heilige Allianz hatte die Absicht, ungefähr ein solches Institut zu sein. Allein der Staat ist Individuum, und in der Individualität ist die Negation wesentlich enthalten. Wenn also auch eine Anzahl von Staaten sich zu einer Familie macht, so muß sich dieser Verein als Individualität einen Gegensatz kreieren und einen Feind erzeugen. Aus den Kriegen gehen die Völker nicht allein gestärkt hervor, sondern Nationen, die in sich unverträglich sind, gewinnen durch Kriege nach außen Ruhe im Innern. Allerdings kommt durch den Krieg Unsicherheit ins Eigentum, aber diese reale Unsicherheit ist nichts als die Bewegung, die notwendig ist. Man hört soviel auf den Kanzeln von der Unsicherheit, Eitelkeit und Unstetigkeit zeitlicher Dinge sprechen, aber jeder denkt dabei, so gerührt er auch ist, ich werde doch das Meinige behalten. Kommt nun aber diese Unsicherheit in Form von Husaren mit blanken Säbeln wirklich zur Sprache und ist es Ernst damit, dann wendet sich jene gerührte Erbaulichkeit, die alles vorhersagte, dazu, Flüche über die Eroberer auszusprechen. Trotzdem aber finden Kriege, wo sie in der Natur der Sache liegen, statt; die Saaten schießen wieder auf, und das Gerede verstummt vor den ernsten Wiederholungen der Geschichte.

  4. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das Negative ist zugleich das Positive — indem das Interesse der Einzelnen als verschwindendes Moment gesetzt wird, ist ihre an und für sich seiende Individualität gesetzt.

    Der Paragraph dreht den vorigen um: Was in § 323 als Vernichtung des Einzelnen erschien, ist nach seiner anderen Seite dessen Begründung. Die Individualität, die der Einzelne als Privatperson hat, ist nach Hegel zufällig und veränderlich; die substantielle, an und für sich seiende Individualität hat er erst als Glied eines selbständigen Ganzen — und darum bestimmt Hegel die Aufopferung von Eigentum und Leben für dieses Ganze nicht als Verlust der eigenen Bestimmung, sondern als deren Wahrnehmung. In der Anmerkung entwickelt Hegel daraus, was er das „sittliche Moment des Krieges“ nennt: Weil zum Begriff des Endlichen gehört, vergänglich zu sein, ist die Zufälligkeit, die es trifft, in Wahrheit Notwendigkeit — die Philosophie erkenne in der Zufälligkeit als bloßem Schein ihr Wesen, die Notwendigkeit. Im Staat, so Hegel, wird der Natur diese Gewalt abgenommen: die Vergänglichkeit wird ein gewolltes Vorübergehen und die Notwendigkeit zum Werk der Freiheit. Auf dieser Ableitung beruht Hegels Rechtfertigung des Krieges — er ist ihm das Moment, worin die Idealität des Besonderen ihr Recht erhält, er erhalte „die sittliche Gesundheit der Völker“, wie die Bewegung der Winde die See vor der Fäulnis bewahrt, in die ein dauernder oder gar ein ewiger Friede die Völker versetzen würde.

  5. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 324: Die Pflicht zur Aufopferung (Das sittliche Moment des Krieges)

    Worum es geht: Der schwerste Paragraph dieses Abschnitts, und der am meisten bestrittene. Zwei Dinge sind zu unterscheiden. Erstens: warum die Aufopferung eine Pflicht ist — und warum, wer sie aus dem Zweck der Sicherung von Leben und Eigentum begreifen will, sich verrechnet. Zweitens: warum der Krieg nicht als absolutes Übel und nicht als bloßer Zufall zu betrachten ist. Wir sagen ausdrücklich dazu, dass dies nur philosophische Idee ist, eine Rechtfertigung der Vorsehung, und dass die wirklichen Kriege noch einer anderen Rechtfertigung bedürfen.

    Mit dieser Bestimmung ist das Interesse und das Recht der Einzelnen als ein verschwindendes Moment gesetzt. Dieselbe Bestimmung ist zugleich das Positive: nämlich ihrer Individualität, die nicht zufällig und veränderlich ist, sondern an und für sich seiend.

    Dieses Verhältnis und die Anerkennung desselben ist daher ihre substantielle Pflicht. Es ist die Pflicht, durch Gefahr und Aufopferung ihres Eigentums und Lebens — ohnehin ihres Meinens und alles dessen, was von selbst in den Umfang des Lebens fällt — diese substantielle Individualität zu erhalten, die Unabhängigkeit und Souveränität des Staates.

    Wichtige Anmerkung: Es gibt eine sehr schiefe Berechnung, wenn bei der Forderung dieser Aufopferung der Staat nur als bürgerliche Gesellschaft betrachtet wird und als sein Endzweck nur die Sicherung des Lebens und Eigentums der Individuen. Denn diese Sicherheit wird nicht durch die Aufopferung dessen erreicht, was gesichert werden soll; im Gegenteil.

    In dem Angegebenen liegt das sittliche Moment des Krieges. Er ist nicht als absolutes Übel zu betrachten und nicht als eine bloß äußerliche Zufälligkeit, die ihren — dann selbst zufälligen — Grund in irgendetwas hätte, das nicht sein soll: in den Leidenschaften der Machthabenden oder der Völker, in Ungerechtigkeiten und dergleichen.

    Was von der Natur des Zufälligen ist, dem widerfährt das Zufällige. Und dieses Schicksal eben ist somit die Notwendigkeit — wie überhaupt der Begriff und die Philosophie den Gesichtspunkt der bloßen Zufälligkeit verschwinden macht und in ihr, als dem Schein, ihr Wesen erkennt, die Notwendigkeit.

    Es ist notwendig, dass das Endliche, Besitz und Leben, als Zufälliges gesetzt werde, weil dies der Begriff des Endlichen ist. Diese Notwendigkeit hat einerseits die Gestalt von Naturgewalt, und alles Endliche ist sterblich und vergänglich.

    Im sittlichen Wesen aber, dem Staat, wird der Natur diese Gewalt abgenommen. Die Notwendigkeit wird zum Werk der Freiheit erhoben, zu einem Sittlichen. Jene Vergänglichkeit wird ein gewolltes Vorübergehen, und die zugrunde liegende Negativität wird zur substantiellen eigenen Individualität des sittlichen Wesens.

    Der Krieg ist der Zustand, in dem mit der Eitelkeit der zeitlichen Güter und Dinge Ernst gemacht wird — womit sonst eine erbauliche Redensart getrieben zu werden pflegt. Er ist hiermit das Moment, worin die Idealität des Besonderen ihr Recht erhält und Wirklichkeit wird.

    Er hat die höhere Bedeutung, dass durch ihn, wie ich es anderwärts ausgedrückt habe, „die sittliche Gesundheit der Völker in ihrer Indifferenz gegen das Festwerden der endlichen Bestimmtheiten erhalten wird, wie die Bewegung der Winde die See vor der Fäulnis bewahrt, in welche sie eine dauernde Ruhe, wie die Völker ein dauernder oder gar ein ewiger Friede, versetzen würde“. (Gemeint ist die Abhandlung „Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts“.)

    Dazu ist ausdrücklich zu sagen: Dies ist übrigens nur philosophische Idee oder, wie man es anders auszudrücken pflegt, eine Rechtfertigung der Vorsehung. Und die wirklichen Kriege bedürfen noch einer anderen Rechtfertigung; davon hernach (redaktioneller Hinweis: § 337).

    Zweierlei Idealität ist dieselbe: die, welche im Krieg als in einem zufälligen Verhältnis nach außen liegend zum Vorschein kommt, und die, nach der die inneren Staatsgewalten organische Momente des Ganzen sind. Das kommt in der geschichtlichen Erscheinung unter anderem in dieser Gestalt vor: dass glückliche Kriege innere Unruhen verhindert und die innere Staatsmacht befestigt haben.

    Hierher gehören auch folgende Erscheinungen. Völker, die die Souveränität nach innen nicht ertragen wollten oder fürchteten, wurden von anderen unterjocht; und sie haben sich mit um so weniger Erfolg und Ehre für ihre Unabhängigkeit bemüht, je weniger es nach innen zu einer ersten Einrichtung der Staatsgewalt kommen konnte — ihre Freiheit ist gestorben an der Furcht zu sterben.

    Ferner: Staaten, die die Garantie ihrer Selbständigkeit nicht in ihrer bewaffneten Macht haben, sondern in anderen Rücksichten — wie zum Beispiel Staaten, die gegenüber den Nachbarn unverhältnismäßig klein sind —, können bei einer inneren Verfassung bestehen, die für sich weder Ruhe nach innen noch nach außen verbürgte.

    Aus der Vorlesung: Im Frieden dehnt sich das bürgerliche Leben mehr aus, alle Sphären hausen sich ein, und es ist auf die Länge ein Versumpfen der Menschen: Ihre Partikularitäten werden immer fester und verknöchern. Aber zur Gesundheit gehört die Einheit des Körpers, und wenn die Teile in sich hart werden, so ist der Tod da.

    Ewiger Friede wird häufig als ein Ideal gefordert, worauf die Menschheit zugehen müsse. Kant hat so einen Fürstenbund vorgeschlagen, der die Streitigkeiten der Staaten schlichten sollte, und die Heilige Allianz hatte die Absicht, ungefähr ein solches Institut zu sein.

    Allein der Staat ist Individuum, und in der Individualität ist die Negation wesentlich enthalten. Wenn also auch eine Anzahl von Staaten sich zu einer Familie macht, so muss sich dieser Verein als Individualität einen Gegensatz schaffen und einen Feind erzeugen.

    Aus den Kriegen gehen die Völker nicht allein gestärkt hervor; Nationen, die in sich unverträglich sind, gewinnen durch Kriege nach außen überdies Ruhe im Innern.

    Allerdings kommt durch den Krieg Unsicherheit ins Eigentum. Aber diese reale Unsicherheit ist nichts als die Bewegung, die notwendig ist.

    Man hört so viel auf den Kanzeln von der Unsicherheit, Eitelkeit und Unstetigkeit zeitlicher Dinge sprechen. Aber jeder denkt dabei, so gerührt er auch ist: Ich werde doch das Meinige behalten. Kommt nun aber diese Unsicherheit in Gestalt von Husaren mit blanken Säbeln wirklich zur Sprache und ist es Ernst damit, dann wendet sich jene gerührte Erbaulichkeit, die alles vorhersagte, dazu, Flüche über die Eroberer auszusprechen.

    Trotzdem finden Kriege statt, wo sie in der Natur der Sache liegen. Die Saaten schießen wieder auf, und das Gerede verstummt vor den ernsten Wiederholungen der Geschichte.

    Zusammenfassung: Wer den Staat nur als Sicherungsanstalt für Leben und Eigentum denkt, kann die Pflicht zur Aufopferung nicht begreifen — sie hebt ja gerade auf, was gesichert werden soll. Der Krieg ist darum kein bloßer Zufall und kein absolutes Übel, sondern das Moment, worin die Idealität des Besonderen ihr Recht erhält und Wirklichkeit wird. Das ist nur die philosophische Idee, eine Rechtfertigung der Vorsehung; womit ein wirklicher Krieg zu rechtfertigen ist, ist eine andere Frage. Der nächste Paragraph fragt, wer diese Pflicht im besonderen trägt.

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