selbst aufhebt; es ist damit zwar erwiesen, daß der Zwang nichts reelles, nichts an sich ist, aber dieß wird noch klarer werden, wenn wir dieß an ihm selbst nach seinem Begriff, und nach der Bestimmtheit, welche das Verhältniß dieser Beziehung hat, zeigen – denn daß das Verhältniß überhaupt nichts an sich ist, hat theils die Dialektik zu erweisen, theils ist es oben kurz dargestellt worden.
Von den Begriffen überhaupt, welche mit dem Zwang zusammenhängen, und eben dieß Verhältniß ausdrücken, ist zum Theil schon gezeigt worden, daß sie wesenlose Abstractionen, Gedankendinge oder Wesen der Einbildung, ohne Realität sind; es kommt vors erste die nichtige Abstraction eines Begriffs der allgemeinen Freyheit Aller, die von der Freyheit der einzelnen getrennt wäre, vor, alsdenn auf der andern Seite eben diese Freyheit des einzelnen eben so isolirt; jede für sich gesetzt, ist eine Abstraction ohne Realität; beyde aber absolut identisch und dann bloß an dieser ersten zu Grunde liegenden Identität gesetzt, sind sie etwas ganz anders, als jene Begriffe, welche ihre Bedeutung allein in der Nichtidentität haben. Alsdenn soll die natürliche oder ursprüngliche Freyheit durch den Begriff der allgemeinen Freyheit sich beschränken; aber jene Freyheit, welche als beschränkbar gesetzt werden kann, ist eben darum wieder nichts absolutes; und alsdenn ist es an sich widersprechend, eine Idee zusammenzusetzen, daß mit absoluter Nothwendigkeit die Freyheit des einzelnen durch die Aeußerlichkeit des Zwangs dem Begriff der allgemeinen Freyheit gemäß sey, was nichts anders heißt, als daß sich vorgestellt wird, daß das einzelne durch etwas nicht absolutes dem allgemeinen doch absolut gleich sey. In dem Begriff des Zwangs selbst wird unmittelbar etwas Aeußeres für die Freyheit gesetzt, aber eine Freyheit, für welche etwas wahrhaft äußeres, fremdes wäre, ist keine Freyheit; ihr Wesen und ihre formelle Definition ist gerade, daß nichts absolut äußeres ist.
Es ist die Ansicht der Freyheit völlig zu verwerfen, nach welcher sie eine Wahl seyn soll zwischen entgegengesetzten Bestimmtheiten, so daß wenn + A und -A vorlägen, sie darin bestünde, entweder als +A oder als -A sich zu bestimmen, und an dieß entweder oder schlechthin gebunden wäre. So etwas wie diese Möglichkeit der Wahl ist schlechthin eine empirische Freyheit, welche eins ist mit der empirischen gemeinen Nothwendigkeit, und schlechthin nicht von ihr trennbar. Sie ist vielmehr die Negation oder Idealität der entgegengesetzten, sowohl des + A als des -A, die Abstraction der Möglichkeit, daß keins von beyden ist; ein äußeres wäre für sie nur, insofern sie allein als + A oder allein als -A bestimmt wäre; aber sie ist gerade das Gegentheil hievon, und nichts äußeres für sie, und so ist für sie kein Zwang möglich.
Jede Bestimmtheit ist nach ihrem Wesen entweder + A, oder – A; und an das + A ist das -A, so wie an das -A das + A unauflöslich gekettet; so wie das Individuum

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