[S. 493]
|493| über Kompetenz und Bestellungen von Richtern, und wo ein Eintreiben oder Auflegen von Zöllen auf den Märkten und Häfen notwendig sei, – als worüber schönen und guten Männern vorzuschreiben nicht würdig ist, denn sie werden das Viele, was darüber festgesetzt werden muß, von selbst leicht finden, wenn Gott ihnen den Segen einer wahrhaft sittlichen Verfassung gibt. Wo aber dies nicht der Fall ist, so erfolgt, daß sie das Leben damit zubringen, vieles dergleichen festzusetzen und zu verbessern, meinend, sie werden des Besten sich endlich bemächtigen, – daß sie leben wie Kranke, die aus Unenthaltsamkeit nicht aus ihrer schlechten Diät treten wollen und durch die Heilmittel nichts bewirken, als mannigfaltigere und größere Krankheiten zu erzeugen, während sie immer hoffen, wenn jemand ihnen ein Mittel rät, von diesem gesund zu werden. Ebenso possierlich sind diejenigen, welche Gesetze über die angeführten Dinge geben und daran immer bessern, in der Meinung, darüber ein Ende zu erreichen, – unwissend, daß sie in der Tat gleichsam die Hydra zerschneiden.“9) – „Wenn es nun wahr ist, daß mit zunehmender Zügellosigkeit und Krankheit in dem Volke die vielen Gerichtshöfe sich öffnen und einer schlechten und schimpflichen Zucht kein größeres Zeichen gefunden werden kann, als daß vortrefflicher Ärzte und Richter nicht nur die Schlechten und die Handwerker bedürfen, sondern auch die, welche in einer freien Bildung gezogen zu sein sich rühmen, eine von anderen als Herren und Richtern auferlegte Gerechtigkeit zu haben genötigt sind und viele Zeit vor Gerichten mit Klagen und Verteidigen zubringen“10), – wenn dieses System zugleich als allgemeiner Zustand sich da entwickeln und die freie Sittlichkeit zerstören muß, wo sie mit jenen Verhältnissen vermischt und von denselben und ihren Folgen nicht ursprünglich gesondert ist, so ist notwendig, daß dieses System mit Bewußtsein
9) Werkausgabe: Politeia IV, Steph. 425 f.
10) Werkausgabe: Politeia III, Steph. 404 f.

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