bald das Staatsrecht durch ein leichtes Uebergewicht des bürgerlichen an seine Bestimmtheit mahnt, bald durch das Uebergewicht von jenem in dieses Einbrüche und Risse macht, und so jedes System überhaupt theils durch ein kräftigeres Innwohnen für eine Zeit, neu belebt, theils alle in ihrer Trennung an ihre Zeitlichkeit und Abhängigkeit erinnert, – als auch ihre wuchernde Ausdehnung und ihr Selbstorganisiren dadurch zerstört, daß sie sie in einzelnen Momenten mit einemmahl alle confundirt, sie in sich gezogen darstellt, und aus der Einheit wiedergebohren, mit der Erinnerung an diese Abhängigkeit und mit dem Gefühl ihrer Schwäche, wenn sie für sich seyn wollen, wieder hinausgehen läßt.
Dieser Charakter der Positivität der Rechtswissenschaften betrifft die Form, durch welche sich eine Potenz isolirt und absolut setzt; und von dieser Seite kann so wie Religion und was es sey, auch jede philosophische Wissenschaft verkehrt und verunreinigt werden. Aber wir müssen die Positivität auch von Seiten der Materie betrachten. Denn obzwar, sowohl das, was wir vorhin positiv nannten, und dasjenige, was wir jetzt als Materie betrachten, beydes im besondern ist, so haben wir doch vorhin die äußere Verbindung der Form der Allgemeinheit mit der Besonderheit und Bestimmtheit betrachtet, jetzt aber betrachten wir das besondere als solches.
Und in dieser Rücksicht müssen wir uns vor allen Dingen dessen, was seiner Materie nach als positiv gesetzt werden kann, gegen den Formalismus annehmen; denn dieser zerreißt die Anschauung und ihre Identität des Allgemeinen und Besondern, stellt die Abstractionen des Allgemeinen und Besondern einander gegenüber, und was er aus jener Leerheit ausschließen, aber unter die Abstraction der Besonderheit subsumiren kann, gilt ihm für positives; ohne zu bedenken, daß durch diesen Gegensatz das Allgemeine eben so sehr ein positives wird, als das Besondere; denn es wird, wie vorhin gezeigt worden, durch die Form der Entgegensetzung, in der es in jener Abstraction vorhanden ist, positiv. Aber das Reale ist schlechthin eine Identität des Allgemeinen und Besondern, und deßwegen kann jene Abstraction und das Setzen des einen von den entgegengesetzten, welche durch die Abstraction entstehen, des Allgemeinen, als eines an sich seyenden, nicht statt haben. Ueberhaupt wenn das formelle Denken consequent ist, so muß es, wenn es das Besondere als positives begreift, schlechthin gar keinen Innhalt haben; in der reinen Vernunft des formellen Denkens muß durchaus jede Mehrheit und Unterscheidbarkeit wegfallen, und es ist gar nicht abzusehen, wie es auch nur zu der dürftigsten Mehrheit von Rubriken und Kapiteln kommen sollte; so wie diejenigen, welche das Wesen des Organismus als die Abstraction einer Lebenskraft begreifen, eigentlich die Glieder und das Gehirn und das Herz und alle Eingeweide, als etwas besonderes, zufälliges und positives begreifen und weglassen müssen.

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