181

Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft

Die Familie tritt auf natürliche Weise und wesentlich durch das Prinzip der Persönlichkeit in eine Vielheit von Familien auseinander, welche sich überhaupt als selbstständige konkrete Personen und daher äußerlich zueinander verhalten |186|. Oder die in der Einheit der Familie als der sittlichen Idee, als die noch in ihrem Begriffe ist, gebundenen Momente müssen von ihm zur selbstständigen Realität entlassen werden; – die Stufe der Differenz. Zunächst abstrakt ausgedrückt, gibt dies die Bestimmung der Besonderheit, welche sich zwar auf die Allgemeinheit bezieht, so dass diese die – aber nur noch innerliche – Grundlage und deswegen auf formelle, in das Besondere nur scheinende Weise ist. Dies Reflexionsverhältnis stellt daher zunächst den Verlust der Sittlichkeit dar oder, da sie als das Wesen notwendig scheinend ist (Enzyklop. der philos. Wissensch. § 64 ff., § 81 ff.)1, macht es die Erscheinungswelt des Sittlichen, die bürgerliche Gesellschaft aus.

Die Erweiterung der Familie als Übergehen derselben in ein anderes Prinzip ist in der Existenz teils die ruhige Erweiterung derselben zu einem Volke, einer Nation, die somit einen gemeinschaftlichen natürlichen Ursprung hat, teils die Versammlung zerstreuter Familiengemeinden, entweder durch herrische Gewalt oder durch freiwillige, von den verknüpfenden Bedürfnissen und der Wechselwirkung ihrer Befriedigung eingeleitete Vereinigung.

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 112 ff., § 131 ff. ↩︎

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Kommentare

3 Kommentare zu „181“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die Allgemeinheit hat hier zum Ausgangspunkt die Selbständigkeit der Besonderheit, und die Sittlichkeit scheint somit auf diesem Standpunkte verloren, denn für das Bewußtsein ist eigentlich die Identität der Familie das Erste, Göttliche und Pflichtgebietende. Jetzt aber tritt das Verhältnis ein, daß das Besondere das erste für mich Bestimmende sein soll, und somit ist die sittliche Bestimmung aufgehoben. Aber ich bin eigentlich darüber nur im Irrtum, denn indem ich das Besondere festzuhalten glaube, bleibt doch das Allgemeine und die Notwendigkeit des Zusammenhangs das Erste und Wesentliche: ich bin also überhaupt auf der Stufe des Scheins, und indem meine Besonderheit mir das Bestimmende bleibt, das heißt der Zweck, diene ich damit der Allgemeinheit, welche eigentlich die letzte Macht über mich behält.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Auseinandertreten der unmittelbaren sittlichen Einheit in eine Vielheit selbständiger Personen — die im Begriff der Familie noch gebundenen Momente werden zur selbständigen Realität entlassen: die Stufe der Differenz.

    Der Paragraph vollzieht den Übergang von der Familie zur bürgerlichen Gesellschaft, und zwar nicht als geschichtliche Erzählung, sondern als Auflösung einer Einheit, die bisher nur behauptet war. In der Familie waren die Einzelnen nicht für sich, sondern Glieder; jetzt fallen sie auseinander in Personen, die einander äußerlich sind und nur über Bedürfnisse aufeinander bezogen bleiben. Hegel nennt das ein Reflexionsverhältnis: das Allgemeine ist nicht verschwunden, aber es trägt die Besonderheit nicht mehr sichtbar, es liegt nur noch als innere Grundlage darunter und scheint im Besonderen bloß durch. Deshalb ist die bürgerliche Gesellschaft für ihn nicht der Verlust des Sittlichen schlechthin, sondern dessen Erscheinungswelt — die Gestalt, in der das Sittliche zwar wirkt, aber sich selbst nicht kenntlich ist.

  3. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 181: Übergang zur bürgerlichen Gesellschaft

    Hier endet der Abschnitt über die Familie.

    Die Familie teilt sich auf natürliche Weise in eine Vielheit von Familien. Das geschieht wesentlich durch das Prinzip der Persönlichkeit. Diese Familien verhalten sich zueinander wie selbständige konkrete Personen. Sie sind einander äußerlich.

    Was in der Einheit der Familie noch gebunden war, muss zur selbständigen Realität entlassen werden. Das ist die Stufe des Unterschieds.

    Zunächst abstrakt gesagt: Jetzt gilt die Besonderheit. Sie bezieht sich zwar auf das Allgemeine. Aber das Allgemeine ist hier nur die innere Grundlage. Es scheint im Besonderen nur durch.

    Darum sieht es zunächst so aus, als ginge die Sittlichkeit verloren. Aber das Wesen muss notwendig scheinen. Also ist dies die Erscheinungswelt des Sittlichen: die bürgerliche Gesellschaft.

    Wichtige Anmerkung: Wie erweitert sich die Familie? Auf zwei Weisen. Entweder ruhig zu einem Volk, einer Nation, mit gemeinsamem natürlichem Ursprung. Oder durch Versammlung zerstreuter Familiengemeinden, entweder durch herrische Gewalt oder durch freiwillige Vereinigung. Der Anlass sind die verknüpfenden Bedürfnisse und ihre wechselseitige Befriedigung.

    Aus der Vorlesung: Hier hat die Allgemeinheit die Selbständigkeit der Besonderheit zum Ausgangspunkt. Darum scheint die Sittlichkeit auf diesem Standpunkt verloren. Denn für das Bewusstsein ist eigentlich die Identität der Familie das Erste, das Göttliche und das Pflichtgebietende. Jetzt aber soll das Besondere das Erste sein, das mich bestimmt. Damit scheint die sittliche Bestimmung aufgehoben.

    Darüber bin ich aber nur im Irrtum. Denn während ich das Besondere festzuhalten glaube, bleibt das Allgemeine und die Notwendigkeit des Zusammenhangs das Erste und Wesentliche. Ich bin also auf der Stufe des Scheins. Und indem meine Besonderheit mir das Bestimmende bleibt, diene ich damit dem Allgemeinen. Es behält die letzte Macht über mich.

    Zusammenfassung: Aus der einen Familie werden viele. So entsteht die bürgerliche Gesellschaft.

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