74

Dies Verhältnis ist somit die Vermittlung eines in der absoluten Unterscheidung fürsichseiender Eigentümer identischen Willens und enthält, dass jeder mit seinem und des anderen Willen aufhört, Eigentümer zu sein, es bleibt und es wird; – die Vermittlung des Willens, ein und zwar einzelnes Eigentum aufzugeben, und des Willens, ein solches, hiermit das eines anderen, anzunehmen, und zwar in dem identischen Zusammenhange, dass das eine Wollen nur zum Entschluss kommt, insofern das andere Wollen vorhanden ist.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „74“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der Vertrag als Vermittlung eines in der absoluten Unterscheidung fürsichseiender Eigentümer identischen Willens — jeder hört auf, bleibt und wird Eigentümer, und jedes Wollen kommt nur durch das andere zum Entschluss.

    Der eine Akt wird in drei zugleich geltende Bestimmungen zerlegt: Ich höre auf, Eigentümer dieser Sache zu sein, ich bleibe Eigentümer überhaupt, und ich werde Eigentümer einer anderen Sache. Vermittlung heißt hier, dass keine dieser Bestimmungen für sich besteht, denn mein Entschluss aufzugeben ist nur Entschluss, weil der andere annimmt, und umgekehrt. Absolute Unterscheidung nennt Hegel dabei, dass die beiden Personen einander gerade nicht angeglichen werden: Sie bleiben restlos verschieden und sind nur in diesem einen Punkt, dem Willen zu diesem Tausch, dasselbe.

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