Nein — und die Verwechslung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, ist lehrreich genug, um sie auseinanderzunehmen.
Was Hegel nicht behauptet
Er behauptet nicht, man dürfe beliebig A und Nicht-A zugleich sagen. Wer das täte, könnte nichts mehr bestimmt behaupten, und Hegels ganzes Verfahren besteht darin, sehr bestimmte Behauptungen in einer bestimmten Reihenfolge aufzustellen. Ein Denken, dem alles gleich gültig wäre, ist bei ihm ausdrücklich das schlechteste — es ist der Skeptizismus, der „in dem Resultate nur immer das reine Nichts sieht“.
Was er behauptet
Dass die Dinge und die Begriffe, mit denen wir sie fassen, an ihrer eigenen Grenze in ihr Gegenteil umschlagen, und dass eben daraus die Bewegung entsteht. Der Widerspruch ist bei ihm keine Eigenschaft von Sätzen, sondern von Sachverhalten:
[…] wenn von Rangordnung die Rede und beide Bestimmungen als getrennte festzuhalten wären, so wäre der Widerspruch für das Tiefere und Wesenhaftere zu nehmen. Denn die Identität ihm gegenüber ist nur die Bestimmung des einfachen Unmittelbaren, des toten Seins; er aber ist die Wurzel aller Bewegung und Lebendigkeit; nur insofern etwas in sich selbst einen Widerspruch hat, bewegt es sich, hat Trieb und Tätigkeit.
Wissenschaft der Logik II, „Der Widerspruch“
Juristen haben dafür ein besseres Ohr als Logiker. Ein Vertrag ist bei Hegel ausdrücklich ein Widerspruch (§ 72): Ich bleibe Eigentümer, indem ich aufhöre, es zu sein. Kein Jurist hält das für einen Denkfehler; es ist die Beschreibung dessen, was bei einer Übereignung geschieht. Ebenso das Unrecht (§ 82): Es ist die Negation des Rechts, die das Recht nicht beseitigt, sondern zu seiner Wiederherstellung nötigt.
Warum das keine Aufhebung der Logik ist
Entscheidend ist Hegels Begriff der bestimmten Negation. Eine Negation, die nur „nicht“ sagt, endet im leeren Nichts und trägt nichts. Eine bestimmte Negation ist die Negation dieser Sache und behält deren Inhalt: „daß also im Resultate wesentlich das enthalten ist, woraus es resultiert, – was eigentlich eine Tautologie ist, denn sonst wäre es ein Unmittelbares, nicht ein Resultat.“ Genau dadurch bleibt jeder Schritt kontrollierbar.
Die Forschung liest das inzwischen so: Hegel leugnet den Satz vom Widerspruch nicht, er reinterpretiert die formalen Prinzipien von einem Standpunkt aus, auf dem sie ihre Grenze zeigen. Der Vorwurf gehört zu den Legenden, die Jon Stewart eigens verzeichnet.
Fundstellen. Jon Stewart (Hg.), The Hegel Myths and Legends, 1996, dort „The Myth that Hegel Denied the Law of Contradiction“ mit Beiträgen von Robert Pippin und Robert Hanna · Wissenschaft der Logik II, Zweiter Abschnitt, „Der Widerspruch“ — In der Edition: § 72, § 82, § 31 — Im Glossar: Der Widerspruch, Die bestimmte Negation, Dialektik
