War Hegel der preußische Staatsphilosoph?

Der Vorwurf ist so alt wie berühmt, und er hat einen genauen Ursprung: Rudolf Hayms Buch Hegel und seine Zeit von 1857. Haym las den Satz vom Vernünftigen und Wirklichen als Rechtfertigung der preußischen Restauration und Hegel als deren bestallten Denker. Die Formel hat sich gehalten; sie hat Hegel für ein halbes Jahrhundert aus der deutschen Rechtswissenschaft vertrieben.

Was gegen sie spricht — im Text selbst

Wer die Grundlinien als Programm des preußischen Staates von 1820 liest, muss erklären, warum darin lauter Einrichtungen gefordert werden, die Preußen damals gerade nicht hatte:

Geschworenengerichte und öffentliches Verfahren (§ 228), begründet nicht mit Nützlichkeit, sondern mit dem Recht des Selbstbewusstseins — wer verurteilt wird, muss am Verfahren mit seinem eigenen Wissen teilnehmen können. Hegel nennt das Gegenteil eine „Art von Leibeigenschaft“ gegenüber dem Juristenstand.

Ein Gesetzbuch, allgemein bekanntgemacht (§ 215). Recht so aufzuhängen, „wie Dionysios der Tyrann tat, daß sie kein Bürger lesen konnte“, sei dasselbe Unrecht wie es in gelehrten Apparaten zu vergraben. Preußen bekam sein Gesetzbuch nicht.

Bürgerrechte für Juden (§ 270, Anmerkung) — und zwar mit einer Begründung, die den Staat in die Pflicht nimmt, nicht die Betroffenen.

Eine Ständeversammlung mit öffentlicher Verhandlung (§ 314 f.), damit das öffentliche Bewusstsein von den allgemeinen Angelegenheiten überhaupt Kenntnis hat.

Vor allem aber: In der Anmerkung zu § 258 greift Hegel den führenden Theoretiker der Restauration, Carl Ludwig von Haller, über mehrere Seiten namentlich und in einer Schärfe an, die im Buch sonst nirgends vorkommt. Hallers Grundsatz, es sei „die ewige unabänderliche Ordnung Gottes, daß der Mächtigere herrsche“, nennt Hegel den Ausdruck eines „völligen Mangels an Gedanken“; den Haß auf das Gesetz nennt er „das Schiboleth, an dem sich der Fanatismus, der Schwachsinn und die Heuchelei der guten Absichten offenbaren“.

Was für die Gegenseite spricht

Man macht es sich zu leicht, wenn man nur entlastet. Hegel war preußischer Beamter, das Buch erschien nach den Karlsbader Beschlüssen unter Zensur, und die Vorrede greift Jakob Friedrich Fries an, der eben suspendiert worden war — einen Mann, der am Boden lag. Das ist unschön, wie immer man es begründet.

Karl-Heinz Ilting hat daraus 1973 die These gemacht, zwischen der Nachschrift von 1819/20 und dem gedruckten Buch liege eine Anpassung an die Zensur: Hegel habe sich verstellt. Dieter Henrich hat 1983 mit der Edition eben dieser Nachschrift dagegengehalten — die Grundpositionen seien durchgängig dieselben, die Zuspitzung sei Hegels eigene. Der Streit ist offen. Auf dieser Website können Sie ihn selbst führen: Die Nachschriften stehen unter den Paragraphen.

Das Urteil

Die Grundlinien sind das Buch der preußischen Reformära, nicht der Restauration — sie verfolgen im einzelnen die Ziele, die nach 1819 gerade unterlagen. Wer Hegel zum Staatsphilosophen erklärt, muss außerdem erklären, warum Haller, der wirkliche Philosoph der Restauration, im Buch als Gegner behandelt wird.

Es bleibt ein wahrer Kern, aber ein anderer als der behauptete: Hegel hält den vernünftigen Staat für erkennbar und will ihn begreifen, nicht entwerfen. Wer daraus die Bereitschaft macht, den jeweils vorhandenen Staat für den vernünftigen zu halten, hat den Kurzschluß vollzogen, an dem die deutsche Hegel-Rezeption später tatsächlich zerbrochen ist — nur hat den nicht Hegel vollzogen.

Fundstellen. Rudolf Haym, Hegel und seine Zeit, 1857 · Franz Rosenzweig, Hegel und der Staat, 1920 · Joachim Ritter, Hegel und die Französische Revolution, 1957 · T. M. Knox und Shlomo Avineri in Jon Stewart (Hg.), The Hegel Myths and Legends, 1996 · Karl-Heinz Ilting (Hg.), Vorlesungen über Rechtsphilosophie, 1973/74, gegen Dieter Henrich (Hg.), Die Vorlesung von 1819/20, 1983 · Klaus Vieweg, Das Denken der Freiheit, 2012 — Ausführlich auf dieser Website: Hegel und die deutsche Rechtswissenschaft

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