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Die unendlich mannigfachen Mittel und deren ebenso unendlich sich verschränkende Bewegung in der gegenseitigen Hervorbringung und Austauschung sammelt durch die ihrem Inhalte inwohnende Allgemeinheit und unterscheidet sich in allgemeinen Massen, so daß der ganze Zusammenhang sich zu besonderen Systemen der Bedürfnisse, ihrer Mittel und Arbeiten, der Arten und Weisen der Befriedigung und der theoretischen und praktischen Bildung – Systemen, denen die Individuen zugeteilt sind -, zu einem Unterschiede der Stände ausbildet.

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Kommentare

4 Kommentare zu „201“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 433:

    § 433. Das allgemeine Werk, welches die Substanz selbst ist, besondert sich und die Arbeit desselben in die Unterschiede, welche die Stände sind; den allgemeinen, die Bethätigung der Substanz als solcher; den besondern, dessen Werk die Bedürfnisse des besondern Daseyns und dessen nächster Zweck die besondre Subjectivität ist, aber dessen Erreichung die Arbeit aller andern voraussetzt, und in sie ebenso eingreift. Der Stand der Einzelnheit ist die Individualität, insofern sie für sich eine Totalität, zwar ein natürliches, aber durch die Geistigkeit gleichfalls in die Sittlichkeit erhobenes Ganzes ist, die Familie.

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 527:

    § 527. Die concrete Theilung aber des allgemeinen Vermögens, das ebenso ein allgemeines Geschäft ist, in die besondern nach den Momenten des Begriffs bestimmten Massen, die eine besondere Subsistenzbasis und im Zusammenhange damit entsprechende Weisen der Arbeit, der Mittel der Befriedigung der Bedürfnisse, ferner der Zwecke und Interessen so wie der geistigen Bildung und Gewohnheit bilden, macht den Unterschied der Stände. – Die Individuen theilen sich denselben nach natürlichem Talent, nach Geschicklichkeit, Willkühr und Zufall zu. Solcher bestimmten, festen Sphäre angehörig, haben sie ihre wesentliche Existenz, als welche nur als etwas Besonderes ist, und in derselben ihre Sittlichkeit als Rechtschaffenheit, ihr Anerkanntseyn und ihre Ehre.

    Wo bürgerliche Gesellschaft und damit Staat vorhanden ist, treten die Stände in ihrem Unterschiede ein; die Geschichte der Verfassungen ist die Geschichte der Ausbildung dieser Stände, der rechtlichen Verhältnisse der Individuen zu denselben, und ihrer zu einander und zu ihrem Mittelpunkte.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 527:

    § 527. 3. Die konkrete Teilung aber des allgemeinen Vermögens, das ebenso ein allgemeines Geschäft ist, in die besonderen, nach den Momenten des Begriffs bestimmten Massen, welche eine eigentümliche Subsistenzbasis und im Zusammenhange damit entsprechende Weisen der Arbeit, der Bedürfnisse und der Mittel ihrer Befriedigung, ferner der Zwecke und Interessen sowie der geistigen Bildung und Gewohnheit besitzen, macht den Unterschied der Stände. – Die Individuen teilen sich denselben nach natürlichem Talent, nach Geschicklichkeit, Willkür und Zufall zu. Solcher bestimmten, festen Sphäre angehörig, haben sie ihre wirkliche Existenz, welche als Existenz wesentlich eine besondere ist, und in derselben ihre Sittlichkeit als Rechtschaffenheit, ihr Anerkanntsein und ihre Ehre. Wo bürgerliche Gesellschaft und damit Staat vorhanden ist, treten die Stände in ihrem Unterschiede ein; denn die allgemeine Substanz als lebendig existiert nur, insofern sie sich organisch besondert; die Geschichte der Verfassungen ist die Geschichte der Ausbildung dieser Stände, der rechtlichen Verhältnisse der Individuen zu denselben und ihrer zueinander und zu ihrem Mittelpunkte.

  4. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die Art und Weise der Teilnahme am allgemeinen Vermögen ist jeder Besonderheit der Individuen überlassen, aber die allgemeine Verschiedenheit der Besonderung der bürgerlichen Gesellschaft ist ein Notwendiges. Wenn die erste Basis des Staats die Familie ist, so sind die Stände die zweite. Diese ist um dessentwillen so wichtig, weil die Privatpersonen, obgleich selbstsüchtig, die Notwendigkeit haben, nach anderen sich herauszuwenden. Hier ist also die Wurzel, durch die die Selbstsucht sich an das Allgemeine, an den Staat knüpft, dessen Sorge es sein muß, daß dieser Zusammenhang ein gediegener und fester sei.

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